RITSUMEIKAN LAW REVIEW No.16 March 2000


Bewahrung und Schaffung stadtischer Umwelt
 
 

Norio YASUMOTO





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I. Einleitung

@@@ Das Umweltrecht in Japan hat zwei UrspruNnge. Den einen bilden die Gesetze uNber die Verschmutzung der oNffentlichen Umwelt, den anderen das Umweltschutzrecht.
@@@ Erstere gehen auf Bestimmungen gegen FabriklaNrm im Vorkriegsjapan zuruNck. Nach 1945 erlieƒÀen einige kommunale Verwaltungen Verordnungen zur Kontrolle von Umweltverschmutzung. In den spaNten 50er und in den 60er Jahren verabschiedete dann auch das Parlament Gesetze zur Kontrolle von UmweltschaNden, die durch das wirtschaftliche Wachstum verursacht worden waren, so 1967 das Gesetz zur VerhuNtung von UmweltschaNden sowie gesetzliche Vorschriften zur Kontrolle von Luft-, Wasser- und anderen Verschmutzungen. Einige dieser Gesetze sahen aber weniger strikte Bestimmungen vor als die bereits in Kraft be‚†‚‰ ndlichen Verordnungen auf kommunaler Ebene. So kam es zu Konflikten zwischen den nationalen Gesetzen und den kommunalen Verordnungen. In den spaNten 60er und fruNhen 70er Jahren verpflichteten Gerichte in einigen FaNllen Unternehmen zum Schadensersatz fuNr die Verschmutzung der oNffentlichen Umwelt. Daraufhin erlieƒÀ das Parlament eine Reihe von Kontrollgesetzen, und einige davon weisen MaƒÀnahmen auf, mit denen strengere Standards von den PraNfekturverordnungen uNbernommen werden.
@@@ Das Umweltschutzrecht‚†‚‰ ndet seinen Ursprung im Gesetz zur Bewahrung historischer StaNtten und NaturdenkmaNler aus dem Jahre 1919. Dieses sollte dem Erhalt von Natur im Sinne begrenzter, fuNr wertvoll erachteter StaNtten dienen. 1931 wurde das Nationalparkgesetz erlassen, das den Schutz der Landschaft in den bezeichneten Parkarealen durch eine Kontrolle der privaten FlaNchennutzung gewaNhrleisten sollte. 1949 wurde das System der Quasi-Nationalparks geschaffen. AuƒÀerdem richteten einige PraNfekturen nach dem Zweiten Weltkrieg PraNfekturparks ein. Beide Ebenen wurden 1957 im Naturparkgesetz zusammengefuNhrt. Das Naturschutzgesetz von 1972, das sich auf die Funktion des Erhalts konzentriert, stellte ON kosysteme als solche unter Schutz, allerdings nur in ausgewaNhlten Gebieten. DaruNber hinaus gibt es ein Gesetz zum Schutz von VoNgeln und Tieren, eines zur Kontrolle der Jagd sowie ein Gesetz zum Schutz wildlebender und vom Aussterben bedrohter Arten.
@@@ Die politischen MaƒÀnahmen zur VerhuNtung von UmweltschaNden und zum Naturschutz fanden beispielsweise bei der Schaffung des Umweltamtes zusammen. Dieses publizierte 1986 einen Langzeitplan fuNr den Umweltschutz, der den ganzheitlichen Charakter von MaƒÀnahmen betont und eine gebietsbezogene Umweltpolitik vorschlaNgt. Aber erst im Umweltgrundlagengesetz von 1993 wurden die beiden rechtlichen StraNnge vereint.
@@@ Nun haben wir eine Ausgangsbasis. Aber koNnnen wir sie entwickeln ? Was sind die Hindernisse ? Im folgenden werde ich einen UN berblick uNber den Umweltgrundlagenplan sowie die UmweltvertraNglichkeitspruNfung geben.

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@@@ II. StaNdtische Umwelt heute

@@@ Die DurchfuNhrung von MaƒÀnahmen zur VerhuNtung von UmweltschaNden grenzte die Umweltverschmutzung durch einzelne Fabriken ein. Aber die Verschmutzung durch staNdtische AktivitaNt, wie StraƒÀenverkehr, Abwasser und AbfaNlle, nimmt zu.
@@@ Das Gesetz zur VerhuNtung von Luftverschmutzung hat die Emission von Schwefeloxid u. a. Schadstoffen zuruNckgedraNngt, aber bei Stickoxiden gibt es keine Verbesserung. Diese werden natuNrlich vorwiegend von Autos ausgestoƒÀen. Die schrittweise VerstaNrkung der Kontrolle von Auspuffabgasen ist nicht in der Lage, Verschmutzung zu verhuNten. Der durch den StraƒÀenverkehr verursachte LaNrm wird ebenfalls immer schlimmer. Man greift zu folgenden GegenmaƒÀnahmen :

1. @Benutzung von Autos mit geringem SchadstoffausstoƒÀ, Verkehrsberuhigung durch Verkehrsregelung
2. @Bau und Verbreiterung von StraƒÀen, angemessene Standorte fuNr Lkw-Depots
3. @Bau von zweigeschossigen Kreuzungen, Anpflanzung von BaNumen
4. @Errichtung schallisolierender GebaNude, VeraNnderung der FlaNchennutzung
5. @Minderung des Verkehrsvolumens durch oNffentliche Verkehrsmittel und VeraNnderung der Stadtstruktur

@@@ Das MuNllvolumen vergroNƒÀert sich. Das Verbrennen von AbfaNllen traNgt zur Luftverschmutzung bei. Es wird immer schwieriger, VerbrennungsplaNtze sowie Deponierraum fuNr die RuNckstaNnde zu‚†‚‰ nden. Somit erweist es sich als notwendig, den Abfall selbst zu reduzieren und ihn wiederzuverwerten.
@@@ Die heutige Umweltpolitik sollte auf die Reduzierung des MuNlls sowie die Dezentralisierung umweltverschmutzender Anlagen gerichtet sein, d. h. auf den Umbau der Gesellschaft und der StaNdte.
@@@ Zudem haben sich die Faktoren einer guten Umwelt erweitert. LaNndliche Gegenden sind urbanisiert worden. Ehemalige BauernhoNfe in den StaNdten dienen heute anderen Zwecken. Stadtbewohner wollen GruNn und Natur. Hohe FlaNchennutzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten hat die historische Landschaft zerstoNrt. Stadtbewohner wollen diese zuruNckgewinnen. Der Begriff der Umwelt enthaNlt heutzutage Vorstellungen von LebensqualitaNt und regionaler IdentitaNt.
@@@ In den USA verpflichtet der National Environmental Policy Act von 1969 die Regierung, Sicherheit und Gesundheit ebenso zu beruNcksichtigen wie den Erhalt einer sicheren, gesunden, produktiven und schoNnen kulturellen Umwelt sowie den Erhalt historischer, kultureller und natuNrlicher Landschaft als nationales Erbe.
@@@ Das japanische UmweltweiƒÀbuch von 1989 betrachtete die Stadt als einen Organismus. Es versuchte, urbane AktivitaNten und Strukturen als Kreislauf eines ON kosystems zu erfassen. Wir sind heutzutage aufgefordert, die Stadt als einen Organismus zu verstehen und umfassende MaƒÀnahmen zu entwickeln, die dessen Kreislauf und dessen Struktur beinhalten.

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III. D as heutige System des Umweltrechts, die Umweltpolitik und ihre Probleme

@@@ Die Umweltpolitik des Umweltamtes und anderer Verwaltungseinrichtungen wird vom Umweltgrundlagengesetz bestimmt. Die Ziele bei der Schaffung des Umweltamtes waren erstens eine VerstaNrkung der Koordination und zweitens eine Vereinigung der KraNfte fuNr die Umsetzung politischer MaƒÀnahmen. In Wirklichkeit gehoNren einige der zustaNndigen BehoNrden zum Umweltamt, andere aber, besonders die mit der AusfuNhrung von Projekten betrauten, zu anderen Stellen, beispielsweise dem Bauministerium. Unter diesen Bedingungen funktioniert die angestrebte Koordination nur unzureichend.
@@@ Umweltpolitik deckt nur einen Teil der staNdtischen Umwelt ab, die viele Faktoren und komplizierte Probleme aufweist. Zur VerhuNtung von Umweltverschmutzung durch den StraƒÀenverkehr braucht es beispielsweise den Bau von StraƒÀen und Verteilungseinrichtungen sowie die Reorganisation des Verkehrssystems, wovon nur ein kleiner Teil in die Verantwortung der Umweltabteilungen faNllt.
@@@ Das Abfallproblem erfordert Schritte von der Herstellung bis zur‚†‚‰ nalen Entsorgung. Aber fuNr erstgenanntes ist das Ministerium fuNr Internationalen Handel und Industrie (MITI) zustaNndig, fuNr letzteres das Ministerium fuNr oNffentliche Wohlfahrt, nicht jedoch die UmweltbehoNrde.
@@@ Orientiert sich die Stadtplanung bei der Entwicklung der StaNdte an einer Ganzheitlichkeit unter Einbeziehung der Umwelt ? Das Stadtplanungsgesetz sieht folgendes vor : StadtplaNne muNssen mit den PlaNnen zur VerhuNtung von oNffentlicher Umweltverschmutzung uNbereinstimmen ; in die StadtplaNne sind Parks aufzunehmen und dementsprechend anzulegen ; in den StadtplaNnen sind natuNrliche Landschaften, GruNnflaNchen sowie spezielle historische StaNtten zu verzeichnen und die dortige FlaNchennutzung zu kontrollieren. Der Erhalt der Umwelt ist eines der Kriterien fuNr Entwicklungsgenehmigungen.
@@@ Aber diese PlaNne erfassen nur einen kleinen Teil der staNdtischen Umwelt. Hinsichtlich der Kontrolle von Stadtstrukturen unter dem Gesichtspunkt der Umwelt sind sie nicht ausreichend funktionsfaNhig. Erstellt werden sie in der Abteilung fuNr Stadtplanung im Bauministerium. Wir benoNtigen jedoch einen ganzheitlichen Plan, der vom Gesichtspunkt der Umwelt aus die StaNdte in einem weiteren Sinn kontrolliert.

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IV. Der Umweltplan

@@@ Ich erlaube mir, diesen Plan folgendermaƒÀen zu de‚†‚‰ nieren : M. E. beinhaltet er die ganzheitliche Verwaltung der gesamten Umwelt, einschlieƒÀlich Luft, Wasser, Erde und wildlebender Arten in einem Gebiet, zu diesem Zwecke die Zuteilung der begrenzten Umweltressourcen in dem Gebiet, die Kontrolle der oNffentlichen Umweltverschmutzung, die Kontrolle der FlaNchennutzung, die AusfuNhrung von Projekten zur Verbesserung der Umwelt, die Finanzierung, den Schutz der Natur, die Entsorgung von AbfaNllen und deren Wiederverwertung sowie die Umwelterziehung. Ich verstehe ihn also als einen Plan zur DurchfuNhrung der genannten Punkte- im Unterschied zu anderen, die ihm eine begrenztere Bedeutung geben.‡ Umweltverwaltung begann man in den spaNten 70er Jahren anzuwenden, als die Menschen allmaNhlich die Notwendigkeit erkannten, Politik und MaƒÀnahmen zur Verbesserung der Umwelt zu systematisieren.
@@@ Das 1976er UmweltweiƒÀbuch beschrieb die EinfuNhrung einer ganzheitlichen und langfristigen Umweltpolitik sowie eines planmaNƒÀigen und ef‚†‚‰ zienten Gebrauchs der Ressourcen. Das Umweltamt begann im gleichen Jahr mit Untersuchungen zur Umweltinformation, umfassender Analyse und Evaluierung der kommunalen Umwelt, einem System zur Verwaltung dieser sowie dem entsprechenden Plan. Das 1977er UmweltweiƒÀbuch befuNrwortete die kommunale Umweltverwaltung und die UmweltvertraNglichkeitspruNfung. 1978 forderte das Umweltamt die kommunalen BehoNrden auf, den Umweltplan zu unterstuNtzen.
@@@ Einer der UrspruNnge der kommunalen Umweltverwaltung war der Plan der PraNfektur Osaka von 1973, der sich auf die Kontrolle der gesamten Umweltverschmutzung in diesem Gebiet richtete. Diesem folgten die PraNfekturen Ishikawa und Kanagawa. 1986 rief das Umweltamt erneut zu kommunaler Umweltverwaltung auf. Dem folgten viele kommunale BehoNrden, z. B. die StaNdte Kitakyushu, Yokohama, Kyoto, Osaka sowie die PraNfekturen Chiba, Tokyo, Kanagawa, Saitama, Hyogoa.
@@@ Das Umweltgrundlagengesetz von 1993 bietet einen Umweltgrundlagenplan, der die Kontrolle ebenso foNrdern soll wie die UmweltvertraNglichkeitspruNfung, oNkonomische MaƒÀnahmen, Umweltprojekte, Umwelterziehung, UnterstuNtzung von BuNrgerinitiativen und Umweltwissenschaft. Aber es‚†‚‰ ndet sich darin nicht der Gesichtspunkt der Begrenztheit der Umweltressourcen in den Gebieten und ihrer entsprechenden Zuteilung.
@@@ Es gibt verschiedene Arten von UmweltplaNnen. Von allen erwartet man jedoch zwei Funktionen : Koordination und kommunale Umweltstandards. Alle MaƒÀnahmen und Projekte muNssen mit dem Plan in UN bereinstimmung stehen. GewoNhnlich enthaNlt der Plan die folgenden Punkte :

1. GegenstaNnde der Erhaltung und Schaffung von Umwelt in dem Gebiet
2. Charakter der Umweltressourcen in dem Gebiet
3. zur Verwirklichung der Ziele zu ergreifende Schritte.

@@@ Um den Umweltplan effektiv zu gestalten, ist eine UN berpruNfung und Evaluierung aller diesen Plan beruNhrenden MaƒÀnahmen erforderlich. Das ist die UmweltvertraNglichkeitspruNfung.
@@@ Der amerikanische National Environmental Policy Act von 1969 bestimmte die Anwendung der UmweltvertraNglichkeitspruNfung im Falle foNderaler AktivitaNten, die einen schwerwiegenden EinfluƒÀ auf die Umwelt haben. In Japan forderte 1972 die Entscheidung im Yokkaichi-Umweltverschmutzungsfall durch die Zweigstelle Yokkaichi des Bezirksgerichts Tsu die Untersuchung, Vorhersage und VertraNglichkeitspruNfung als bindend fuNr unter dem Privatrecht stehende Fabriken. Die Zustimmung des Kabinetts im gleichen Jahr und einige gesetzliche Bestimmungen wurden zu Voraussetzungen fuNr die UmweltvertraNglichkeitspruNfung.
@@@ Nach 1976 erlieƒÀen einige kommunale Verwaltungen diesbezuNgliche Verordnungen. Auf nationaler Ebene wurde die UmweltvertraNglichkeitspruNfung im Bericht der Zentralen Kommission fuNr MaƒÀnahmen gegen die oNffentliche Umweltverschmutzung befuNrwortet und dem Parlament ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch 1983 scheiterte. 1984 entschloƒÀ sich das Kabinett, die UmweltvertraNglichkeitspruNfung als administrative Richtlinie durchzusetzen.
@@@ Mittlerweile haben wir einige Erfahrungen mit der UmweltvertraNglichkeitspruNfung in Japan, aber ich bezweifle deren EffektivitaNt. Es gibt nur wenige FaNlle, in denen ein Projekt im Ergebnis abgebrochen oder grundlegend veraNndert wurde. Das bedeutet nicht, daƒÀ es bei den meisten Projekten keine Probleme gab, sondern vielmehr, daƒÀ die UmweltvertraNglichkeitspruNfung meistens das Projekt im Nachhinein bestaNtigte.
@@@ DafuNr gibt es einige GruNnde. In den meisten FaNllen weist die PruNfung MaNngel auf. Notwendige Unterlagen werden nicht zugaNnglich gemacht. Die Verfahren zur Einbeziehung der ON ffentlichkeit sind unzureichend. Projektmanager sind nicht verpflichtet, auf schriftliche Anzeigen oder Anfragen bei oNffentlichen AnhoNrungen einzugehen. Doch einer der groNƒÀten MaNngel besteht darin, daƒÀ die PruNfung nicht auf der Stufe der Vorentscheidung uNber die AusfuNhrung eines Projekts faNllt, sondern erst nachdem die wesentliche Entscheidung bereits gefallen ist, also um es im Nachhinein zu bestaNtigen. Ist eine UmweltvertraNglichkeitspruNfung auf der Stufe der Entscheidung uNber den grundlegenden Charakter eines Projekts uNberhaupt moNglich ?
@@@ Die AusfuNhrung von Projekten durchlaNuft verschiedene Stufen von der Planung bis zur Fertigstellung, und jede davon hat ihre eigene VertraNglichkeitspruNfung.
@@@ Auf der Stufe der Planung dient sie dazu, die umweltbezogenen Besonderheiten des Gebietes zu analysieren, MaƒÀnahmen zum Erhalt der Umwelt- einschlieƒÀlich eines Alternativplans- in Rechnung zu stellen und damit die QualitaNt des Plans zu verbessern. Hier hat die Evaluierung hinsichtlich der Angemessenheit und Notwendigkeit des Projekts selbst sowie seines Standorts zu erfolgen.
@@@ In den USA sorgt die NEPA fuNr die UmweltvertraNglichkeitspruNfung in der Planungsphase. In Japan hatte der damit befaƒÀte UnterausschuƒÀ der Zentralen Kommission fuNr MaƒÀnahmen gegen die oNffentliche Umweltverschmutzung 1976 einen Bericht zur UmweltvertraNglichkeitspruNfung vorgelegt, der die Evaluierung in der Planungsphase befuNrwortete. Auch das Rundschreiben des Umweltamts zur Evaluierung des Entwicklungsplans fuNr Mutsu-Ogawara (1976) sprach sich fuNr eine aNhnliche MaƒÀnahme aus. Aber der KabinettsbeschluƒÀ uNber die UmweltvertraNglichkeitspruNfung von 1984 beschraNnkte diese auf die DurchfuNhrungsphase. Selbst wenn eine Planevaluierung erfolgt, so wird die Entscheidung uNber die Planung eines Projekts doch viel spaNter getroffen als die substantielle.
@@@ Es ist einzuraNumen, daƒÀ die UmweltvertraNglichkeitspruNfung in einer fruNhen Phase mehr technische MaNngel aufweist, zum Beispiel aufgrund eines De‚†‚‰ zits an Unterlagen, und in jeder Phase des Projekts verursacht sie VerzoNgerungen. Trotzdem bleibt die Evaluierung der Planung unverzichtbar fuNr eine effektive UmweltvertraNglichkeitspruNfung. In der Stadt Kawasaki gibt es fuNr GroƒÀprojekte ein verwaltungsinternes Untersuchungsverfahren, bevor die of‚†‚‰ zielle UmweltvertraNglichkeitspruNfung beginnt. Dies sieht folgendermaƒÀen aus : Die zustaNndige Abteilung erstellt anhand bereits vorliegender Unterlagen ein Papier zum EinfluƒÀ des Projekts auf die Umwelt, indirekt betroffene Abteilungen unterbreiten ihre Vorstellungen, und man diskutiert all das im KoordinierungsausschuƒÀ fuNr Umweltfragen, dem der VizebuNrgermeister und alle Abteilungsleiter angehoNren. Zeigen sich bei dieser ersten Untersuchung Probleme, so fuNhrt man eine zweite durch. Danach diskutiert man deren Bericht sowie AlternativplaNne und andere Unterlagen. Aber der AusschuƒÀ hat keine Entscheidungsgewalt. Diese obliegt dem Politischen KoordinierungsausschuƒÀ. Das Koordinierungsverfahren fuNr Umweltfragen in Kawasaki erfolgt allein verwaltungsintern. Aber es legt Dinge nahe, die zu beruNcksichtigen sind. Bei einer UmweltvertraNglichkeitspruNfung von Planungen duNrften folgende Punkte erforderlich sein :

1. Analyse der Umwelt in dem Gebiet
2. BeruNcksichtigung der Besonderheiten der Umwelt und AbschaNtzung der Planungsbedingungen
3. GrobschaNtzung des Einflusses auf die Umwelt und AbschaNtzung der beeinfluƒÀten Umweltfaktoren
4. Vorhersage von EinfluNssen auf die Umwelt
5. PruNfung der voraussehbaren Folgen und AbschaNtzung des Umfangs der zulaNssigen AktivitaNten.

@@@ Diese muNssen zugaNnglich gemacht und zwischen Anwohnern und zustaNndigen BehoNrden offen diskutiert werden. Ausgehend davon sollte uNber den Plan entschieden werden. UN ber einen solchen ProzeƒÀ koNnnte die BeruNcksichtigung der Umwelt in allen Projekten gewaNhrleistet und der Umweltplan wirklich effektiv umgesetzt werden.