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1. Zum Zustand von Versorgung und Pflege der a�Nlteren Generation in Japan
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�@ a) Die a�Nltere Bevo�Nlkerung und deren Versorgung und Pflege durch die Familie
�@�@�@Im Jahre 1993 gab es ungefa�Nhr 16.9 Mio. Menschen u�Nber 65 Jahre, was einem Anteil von 13.5�“ der Gesamtbevo�Nlkerung entspricht. Davon waren 6.7 Mio., also 5.3�“ der Gesamtbevo�Nlkerung, a�Nlter als 75 Jahre. Nach Scha�Ntzungen von 1993 waren 900,000 alte Menschen bettla�Ngerig, es gab 100,000 Pflegefa�Nlle aufgrund von Altersschwachsinn, eine Million a�Nltere Personen mit gebrechlicher Konstitution und damit insgesamt zwei Millionen pflegebedu�Nrftige A�N ltere.
�@�@�@Betrachtet man die Lebensformen der A�N lteren u�Nber 65 Jahre, so ist zwischen 1970 und 1993 der Anteil derjenigen, die mit ihren Kindern zusammenleben, von 79.6�“ auf 56.4�“ zuru�Nckgegangen, wa�Nhrend der Anteil der nicht bei den Kindern lebenden Ehepaare von 11.7�“ auf 28.2�“ und der Anteil der allein lebenden A�N lteren von 5.3�“ auf 12.1�“ stieg, womit die Anteile der beiden letzteren Lebensformen sich mehr als verdoppelten. Bei den u�Nber 80 ja�Nhrigen hingegen lag der Prozentsatz der bei den Kindern Lebenden auch 1993 noch bei 72.9�“, was auf die starke Tendenz hinweist, im Krankheitsfalle zu den Kindern zu ziehen.
�@�@�@Das durchschnittliche Einkommen a�Nlterer Haushalte betrug 1992 3,053 Mio. Yen. Dieses setzt sich in erster Linie aus dem Arbeitseinkommen (34.2�“) und der Rente (52.2�“) zusammen, Zuwendungen von den Kindern machen hingegen nicht mehr als 2.4�“ aus. Allerdings gibt es bei den u�Nber 80 ja�Nhrigen, die eine sehr niedrige Rente beziehen, die Tendenz, sich durch das Zusammenleben auf die Unterstu�Ntzung durch Familienangeho�Nrige zu verlassen.
�@�@�@85.9�“ der Pfleger fu�Nr a�Nltere bettla�Ngerige Personen sind Frauen. 33�“ der A�N lteren werden vom Ehepartner ihres Kindes gepflegt, 27.9�“ von ihrem eigenen Ehepartner und 20.6�“ von ihrem eigenen Kind (1992). Da es sich gro�NƒÀtenteils um Frauen handelt, obliegt die ha�Nusliche Pflege den Schwiegerto�Nchtern, Ehefrauen und To�Nchtern.
�@�@�@Auffa�Nllig ist auch das Alter der Pflegenden selbst. 27.2�“ von ihnen sind 50 bis 59 Jahre, 27�“ 60 bis 69 Jahre und 22�“ u�Nber 70 Jahre alt. Die langen Pflegezeiten, die bei 47.3�“ der Bettla�Ngerigen mehr als drei Jahre und bei 26.8�“ ein bis drei Jahre betragen, werden somit von a�Nlteren Ehefrauen und bereits gealterten Schwiegerto�Nchtern und To�Nchtern u�Nbernommen (1992).
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�@ b) Versorgung und Pflege A�N lterer im BewuƒÀtsein der Bu�Nrger
�@�@�@Auf eine Meinungsumfrage der Tageszeitung ‡�Asahi Shimbun�h von 1994, ob Kinder es als selbstversta�Nndlich erachten, sich um ihre Eltern im Alter zu ku�Nmmern, antworteten 42�“ mit ‡�Ja�h und 53�“ mit ‡�Nein�h . Im Vergleich zu einer zehn Jahre zuru�Nckliegenden Umfrage, als 54�“ mit ‡�Ja�h und 39�“ mit ‡�Nein�h antworteten, hatte sich das Verha�Nltnis umgekehrt.
�@�@�@Eine Umfrage der Zeitung ‡�Mainichi Shimbun�h von 1994 zeigte jedoch, daƒÀ sich viele fu�Nr ihr eigenes Alter eine Pflege durch Angeho�Nrige wu�Nnschen. Auf die Frage, von wem sie gepflegt werden mo�Nchten, antworteten 45�“ ‡�vom Ehepartner�h , 16�“ ‡�von Pflegern in einem Krankenhaus oder Altenheim�h , 13�“ ‡�von der Tochter�h , 8�“ ‡�von einem Home Helfer oder einer Hausschwester�h , 7�“ ‡�von der Schwiegertochter�h und 6�“ ‡�vom Sohn�h . Bemerkenswert ist hierbei, daƒÀ der Anteil der Schwiegerto�Nchter sehr gering ausfa�Nllt.
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�@ c) Zur gegenwa�Nrtigen Lage der ha�Nuslichen und institutionellen Versorgung A�N lterer
�@�@�@In Japan gibt es, grob unterteilt, drei Arten von Altenheimen. Erstens Altenpflegeheime fu�Nr Personen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, die Probleme mit dem allta�Nglichen Leben oder der Wohnung haben, zweitens Altensonderpflegeheime fu�Nr bettla�Ngerige und andere Personen, die familia�Nr nicht angemessen gepflegt werden ko�Nnnen, und drittens kostengu�Nnstige Altenheime fu�Nr Personen der niedrigen Einkommensklasse, die aufgrund des familia�Nren Umfelds oder der Wohnumsta�Nnde schwerlich in der Familie leben ko�Nnnen. Die Zahl der Altenpflegeheime stieg zwischen 1975 und 1993 nur unwesentlich von 934 auf 947 (dort leben nun 64,579 Personen). An Altensonderpflegeheimen gab es 1975 539 (fu�Nr 41,606 Personen), 1993 jedoch 2,798 (fu�Nr 195,747 Personen), und die Zahl der kostengu�Nnstigen Altenheime stieg von 121 (fu�Nr 7,527 Personen) auf 376 (fu�Nr 19,313 Personen).
�@�@�@A�N lteren, deren familia�Nre Pflege sich schwierig gestaltet, steht unabha�Nngig von ihrem Einkommen die zweite Kategorie zur Verfu�Ngung : Die Anzahl solcher Heime wie auch die der Insassen ist gestiegen, aber sie entspricht bei weitem nicht dem Bedarf, so daƒÀ 1993 ungefa�Nhr 20,000 Personen auf der Warteliste fu�Nr eines dieser Heime standen.
�@�@�@Weiterhin gibt es verschiedene ha�Nusliche Betreuungsdienste : 1. den Hausschwesterndienst, 2. den Haushaltshilfedienst (Home Helper), 3. den Badedienst, 4. den Essensdienst, 5. den Leihdienst fu�Nr Behandlungs- und Pflegegera�Nte, 6. den Notalarmdienst, 7. die Nutzung von Tagesdienstzentren, welche Altenheimen angeschlossen sind (nur tagsu�Nber), 8. den Kurzaufenthaltsdienst (Kurzaufnahmen bis zu sieben Tagen), 9. den Informationsdienst und 10. Wohnungen fu�Nr A�N ltere (mit Betreuung). In diesen Einrichtungen sind 69,000 Helfer ta�Ntig. Fu�Nr den Tagesdienst gibt es 3,453 Zentren und fu�Nr den Kurzaufenthalt 22,000 Pla�Ntze. All diese Zahlen, die sich auf das Jahr 1993 beziehen, sind rasch angestiegen.
�@�@�@Erhebungen von 1991 zufolge ko�Nnnen diese Dienste aber bei weitem nicht von allen in Anspruch genommen werden, die das mo�Nchten. Am ho�Nchsten liegt die Rate noch bei der Kategorie 7 mit 29.1�“. Die ho�Nchste reelle Nutzerzahl weist die Kategorie 1 mit 222,000 Personen auf, was aber nur einer Rate von 10.9�“ entspricht. Gru�Nnde fu�Nr die niedrigen Nutzerraten liegen auch darin, daƒÀ man die Nutzungsweise nicht kennt oder daƒÀ es in der Na�Nhe der eigenen Wohnung keinen Anbieter gibt. Grundlegend unbewa�Nltigt ist jedoch nach wie vor der Mangel an Einrichtungen dieser Dienste in absoluten Zahlen.
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2. Die Struktur, die die Versorgung und Pflege A�N lterer durch Familienangeho�Nrige ermo�Nglicht
�@ a) Das NormenbewuƒÀtsein
�@�@�@Viele A�N ltere werden von Frauen gepflegt und mo�Nchten dies auch. Gesellschaftlich ist das Denken stark verbreitet, daƒÀ Frauen als Ehefrau, Schwiegertochter und Tochter die A�N lteren zu pflegen haben. Selbst die Sozialarbeit wird vor Ort von Frauen geleistet.
�@�@�@Dahinter wirkt der EinfluƒÀ des in der Meiji-Zeit (Ende des 19. Jahrhunderts) geschaffenen Familiensystems und -bewuƒÀtseins und der damit verbundenen Idee von der‡� guten Ehefrau und weisen Mutter . Den Tatbestand, daƒÀ das Volk auch ohne Sozialversicherung mit Essen und Kleidung versorgt ist, erkla�Nrte man beispielsweise in diesem Familiensystem mit dem Brauch der gutherzigen gegenseitigen Unterstu�Ntzung. Auch im Recht war die Unterhaltsverantwortung der Verwandten in breitem MaƒÀe verankert, Blutsverwandte und Geschwister waren verpflichtet, fu�Nr den gegenseitigen Unterhalt zu sorgen. AuƒÀerdem gab es bei den Unterhaltsberechtigten eine Rangfolge : Zu allererst hatten die Nachkommen in direkter Linie ihre Eltern zu versorgen, wer immer auch dabei u�Nbergangen wurde. Hinsichtlich der Art und Weise bestand ein Wahlrecht des Unterhaltsverpflichteten, den Unterhaltsberechtigten bei sich aufzunehmen oder aber ihm die Lebenshaltungskosten zu zahlen. Bei Vorhandensein berechtigter Gru�Nnde konnte auch das Gericht entsprechend den Forderungen des Unterhaltsberechtigten u�Nber die Methode be‚†‚‰ nden. Somit waren die Kinder fu�Nr ihre Eltern im Alter verantwortlich, und das BewuƒÀtsein der Allgemeinheit pra�Ngte sich demzufolge dahingehend aus, daƒÀ der a�Nlteste Sohn, der die Nachfolge als Hausvorstand anzutreten hatte, fu�Nr die Eltern sorgt.
�@�@�@Aber es war nicht der a�Nlteste Sohn, der die Pflegearbeit tatsa�Nchlich leistete. Dies tat seine Frau als Schwiegertochter. In den Moralkundelehrbu�Nchern der Elementarschulen der Meiji-Zeit‚†‚‰ ndet sich ein Kapitel u�Nber die Lebensweise der Frau. Darin heiƒÀt es : ‡�Da Frauen, wenn sie erwachsen sind, in eine andere Familie [ ein anderes Haus] einheiraten und dem Ehemann folgen, den Schwiegereltern dienen und stets im Haushalt arbeiten, sollten sie vor allem folgsam und freundlich sein�h , und weiter : ‡�Hat die Frau einmal in die Familie des Ehemannes eingeheiratet, so muƒÀ sie diese als ihre eigene betrachten, die Pflichten kindlicher Pieta�Nt gegenu�Nber den Schwiegereltern erfu�Nllen und bis zum Tode ihrem Mann gut dienen�h . Durch die allta�Ngliche Erziehung und Disziplinierung wurde als Norm verinnerlicht, daƒÀ die Frau des a�Nltesten Sohnes fu�Nr dessen Eltern zu sorgen hat.
�@�@�@Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses sich auf das ‡�Haus�h stu�Ntzende Familiensystem abgeschafft. Es wurden allerdings Grundprinzipien hinsichtlich der Familienangeho�Nrigen aufgestellt (�˜ 725 j. BGB) und festgelegt, daƒÀ Ehepartner sowie Eltern und Kinder denselben Namen tragen (�˜�˜ 750, 790 j. BGB), des weiteren daƒÀ der a�Nlteste Sohn nach altem Brauch die Zeremonien fu�Nr die Ahnen u�Nbernimmt (�˜ 897 j. BGB). Damit ist das Familien- bzw. HausbewuƒÀtsein in den Ko�Npfen der Menschen erhalten geblieben, selbst heute noch ist die Hochzeit von Kindern eine Hochzeit zwischen Familie X und Familie Y, so daƒÀ die Einladung fu�Nr die Feier im Namen der Eltern ausgesprochen wird, und ein Grab ist das Grab einer bestimmten Familie, in dem die Angeho�Nrigen in der Reihenfolge Vater, Mutter, a�Nltester Sohn, Frau des a�Nltesten Sohnes bestattet werden. Hinsichtlich des Unterhalts bestimmt das j. BGB, daƒÀ direkte Blutsverwandte sowie Geschwister zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind (�˜ 877) und daƒÀ sich gemeinsam lebende Verwandte gegenseitig zu helfen haben (�˜ 730). Damit existiert weiterhin die Norm, daƒÀ die Familie im weiteren Sinne als Tra�Nger desselben Namens und gemeinsamer Zeremonien fu�Nr den gegenseitigen Unterhalt zu sorgen hat.
�@�@�@Seit den sechziger Jahren wurde im Zuge des hohen Wirtschaftswachstums das System geschlechtlicher Arbeitsteilung versta�Nrkt, das dem Mann die Erwerbsarbeit und der Frau den Haushalt zuteilt. Ein Unternehmen verschickte 1985 an die Ehefrauen seiner Bescha�Nftigten eine Broschu�Nre mit dem Titel ‡�Die Hausfrau als Hu�Nterin der Gesundheit�h , in der sich folgende Sa�Ntze‚†‚‰ nden : ‡�Wenn der Ehemann nicht ansta�Nndig arbeitet, stellen sich Probleme ein. Achten Sie also auf seine Gesundheit, damit er bei Kra�Nften bleibt ! Die Hausfrau ist zusta�Nndig fu�Nr alle Ta�Ntigkeiten zum Erhalt der Familie : Sie verwaltet das Haushaltsgeld, ku�Nmmert sich um jedes Familienmitglied, kocht, wa�Nscht und putzt, ist also mit anderen Worten fu�Nr die gesamte Hausarbeit verantwortlich. Der Ehemann setzt dafu�Nr alle seine Kra�Nfte am Arbeitsplatz ein, erzieht gesunde Kinder, tra�Ngt Sorge fu�Nr die A�N lteren . . .�h
�@�@�@Ein Fallbeispiel aus den achtziger Jahren : Weil der Mann an eine vom Wohnort der Familie weit entfernte Arbeitsstelle versetzt wurde, hatte sich die Frau allein um die Kinder zu ku�Nmmern und den erblindeten Schwiegervater zu pflegen. Durch das dreimal ta�Ngliche Fu�Nttern und das abendliche Baden war sie ko�Nrperlich wie geistig vo�Nllig erscho�Npft. Als der Schwiegervater eines Tages plo�Ntzlich an einem Herzinfarkt starb, rief sie unwillku�Nrlich ‡�Hurra !�h . Wenn die Eltern alt werden und allein nicht mehr leben ko�Nnnen, mu�Nssen die Kinder sie aufnehmen und sich um sie ku�Nmmern, da keine Institutionen existieren, die die Pflege u�Nbernehmen ko�Nnnten. Kann der Mann diese Verantwortung nicht u�Nbernehmen, weil er beruflich zu stark eingespannt ist, so muƒÀ die nicht berufsta�Ntige Ehefrau, insbesondere die Frau des a�Nltesten Sohnes, diese ko�Nrperlich wie geistig zermu�Nrbende Pflegearbeit leisten. In Do�Nrfern und Kleinsta�Ndten mit vielen ba�Nuerlichen Haushalten ist es oft noch so, daƒÀ der a�Nlteste Sohn das Land und die Wirtschaft erbt. Der Drei- oder Viergenerationen-Haushalt geho�Nrt zum Standard, und die Konvention, daƒÀ die Schwiegertochter die Pflege u�Nbernimmt, ist stark verwurzelt. Nicht selten pflegen auch 70 ja�Nhrige Frauen ihre 90 ja�Nhrigen Schwiegerva�Nter.
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�@ b) Das menschliche Auffangnetz
�@�@�@Dafu�Nr, daƒÀ nach dem Zweiten Weltkrieg trotz Abschaffung des alten Familiensystems weiterhin die Frau des a�Nltesten Sohnes die Altenpflege u�Nbernahm, lassen sich auch von der Bevo�Nlkerungsstruktur her Gru�Nnde anfu�Nhren. Im Zuge der Modernisierung a�Nndert sich die Struktur der Gesellschaft von einem Typ mit hoher Geburten- und Sterblichkeitsrate zu einem Typ, in dem beide Raten niedrig sind. Im Verlauf dieses Prozesses tritt jedoch eine Phase mit hoher Geburtenrate und niedriger Sterblichkeit auf. Fu�Nr Japan fa�Nllt diese in die Zeit der zwanziger bis zu den vierziger Jahren. AuƒÀerdem wurde wa�Nhrend des Krieges unter der Losung ‡�Geba�Nrt und vermehrt euch fu�Nrs Vaterland !�h der Kinderreichtum gefo�Nrdert. Die damalige junge Generation lieƒÀ im Durchschnitt vier und mehr Kinder heranwachsen.
�@�@�@Folglich haben diese Kinder viele Geschwister. An Dreigenerationen-Haushalten gab es 1960, 6.79 Mio. und dreiƒÀig Jahre spa�Nter, also 1990, 6.99 Mio., und obwohl deren prozentualer Anteil von 34.7�“ auf 17.8�“ gesunken ist, hat sich an der Anzahl kaum etwas gea�Nndert. Betrachtet man die Familienform bei den u�Nber 65 ja�Nhrigen, so ist der Anteil derjenigen, die mit ihren Kindern zusammenleben zwar von 69�“ im Jahre 1975 auf 56.4�“ im Jahre 1993 zuru�Nckgegangen, ihre Anzahl jedoch im Zusammenhang mit der Zunahme der a�Nlteren Bevo�Nlkerung eher gestiegen von 7,397 Mio. auf 9,298 Mio. Personen. Demgegenu�Nber hat sich die Zahl der Kernfamilien von 11.79 Mio. auf 24.22 Mio. erho�Nht. Diese Zahlenwerte sprechen dafu�Nr, daƒÀ der a�Nlteste Sohn und seine Frau mit den Eltern zusammenleben, wa�Nhrend der zweite und dritte Sohn sowie die To�Nchter in die Stadt gezogen sind und dort eine Kernfamilie gegru�Nndet haben. Das alte FamilienbewuƒÀtsein, daƒÀ der a�Nlteste Sohn mit den Eltern zusammenlebt und sich um sie ku�Nmmert und die Tendenz zur Kernfamilie lassen sich also vereinbaren. Die Vielzahl von Geschwistern ermo�Nglicht auch ein Netzwerk gegenseitiger Hilfe unter den Verwandten sowohl unter Schwestern bei der Kindererziehung als auch bei der Altenpflege, wenn Geschwister fu�Nr kurze Zeit ins Haus der Eltern zuru�Nckkehrten oder eine alleinstehende Schwester zu den Eltern zog. Gibt es nicht genu�Ngend gesellschaftliche Sozialeinrichtungen, so konzentrieren sich in der Kernfamilie alle Lasten- Haushalt, Kindererziehung und Pflege- auf die Frau, aber falls sie diese nicht mehr zu tragen imstande ist, kann sie auf das familia�Nre Netzwerk gegenseitiger Unterstu�Ntzung zuru�Nckgreifen.
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�@ c) Sozialpolitik : Zum Sozialstaat japanischen Typs
�@�@�@Japan hat auch von der Politik her die Struktur aufrechterhalten, daƒÀ der a�Nlteste Sohn und seine Frau mit den Eltern zusammenleben und fu�Nr deren Unterhalt wie Pflege im Alter Sorge tragen. Vom Kriegsende bis zum Beginn des hohen Wirtschaftswachstums Anfang der fu�Nnfziger Jahre hatte man alle Ha�Nnde voll zu tun, um mit Arbeitslosigkeit, Inflation und Lebensmittelknappheit fertig zu werden. Die Existenzgrundlage bildete die Landwirtschaft und die diese betreibende Familiengemeinschaft sowie die gegenseitige Hilfe in der Dorfgemeinschaft bzw. SozialmaƒÀnahmen der Unternehmen fu�Nr ihre Bescha�Nftigten, wie Wohnung, medizinische Versorgung, Versicherung, Hochzeit und Beerdigung, Lebensunterstu�Ntzung, Kultur, Vermo�Ngensbildung usw. Wa�Nhrend des hohen Wirtschaftswachstums von Mitte der fu�Nnfziger bis Anfang der siebziger Jahre kam es zu einer Konzentration der Bevo�Nlkerung in den Sta�Ndten, zur Zersto�Nrung der Dorfgemeinschaft, zur Kernfamilienbildung bei zweiten und dritten So�Nhnen sowie zur versta�Nrkten Berufsta�Ntigkeit von Frauen. Damit ging die Familienfunktion der gegenseitigen Hilfe insgesamt zuru�Nck. Die Sozialversicherung diente dem Ziel, diese Funktion wiederherzustellen. So wurden medizinische Versorgung und Renten fu�Nr alle Bu�Nrger sichergestellt und auch die Zahl der Kindertagessta�Ntten stieg an, die Betreuung und Pflege A�N lterer jedoch wurde faktisch durch die Dreigenerationen-Haushalte der a�Nltesten So�Nhne abgedeckt. Fu�Nr diejenigen, die keine derartige Familie besaƒÀen, schuf man Altenheime. Im Jahre 1970 lebten 79.6�“ der a�Nlteren Bevo�Nlkerung mit ihren Kindern zusammen.
�@�@�@Anfang der siebziger Jahre gelangte Japan in eine Phase niedrigeren Wirtschaftswachstums und drosselte den Sozialversicherungshaushalt. Die Liberaldemokraten, damals Regierungspartei, betrachteten in ihren Richtlinien die Dreigenerationen-Familie mit ihrem japanspezi‚†‚‰ schen Gemeinschaftsgeist als die grundlegende Versorgungseinheit fu�Nr die gealterten Eltern und die heranzuziehenden Kinder. Im Wirtschaftsplan der Regierung fu�Nr den Zeitraum 1975-1980 heiƒÀt es, daƒÀ die Anhebung der Sozialleistungen nicht allein in den Ha�Nnden der Regierung liege, sondern daƒÀ vielmehr die gegenseitige Unterstu�Ntzung wichtig sei, die auf der Rolle des Einzelnen, der Familie und des Unternehmens ebenso beruhe wie auf dem gesellschaftlichen und regionalen Solidarita�Ntsgefu�Nhl. In diesem Zusammenhang wird die Dreigenerationen-Familie als gesellschaftliches Vermo�Ngen eingeordnet. Diese Politik, die die Funktion der Familie als Ort gegenseitiger Hilfe betonte und die Sozialpolitik nur als deren Erga�Nnzung verstand, hielt bis in die achtziger Jahre hinein vor.
�@�@�@Die eingangs dargestellte gegenwa�Nrtige Lage von Unterhalt und Pflege A�N lterer ist auf folgende Ursachen zuru�Nckzufu�Nhren : auf das geschilderte NormenbewuƒÀtsein, die Bevo�Nlkerungszusammensetzung und die Sozialpolitik.
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3. Die Vergesellschaftung der Pflege und die Partnerschaft von Frau und Mann
�@ a) Der strukturelle Wandel der Familie
�@�@�@Die Kinderzahl von Ehepaaren, die 15 bis 19 Jahre verheiratet sind, liegt bei 2.2 und hat sich seit 1972 nicht vera�Nndert. Aber diese verheirateten Ma�Nnner und Frauen sind auch mit der Pflege ihrer jeweiligen Eltern bescha�Nftigt und ko�Nnnen kaum auf die Hilfe eines familia�Nren Netzwerks zuru�Nckgreifen, denn mit der Versta�Ndterung wird dieses immer schwa�Ncher.
�@�@�@Des weiteren zeigt sich ein Wandel in der Lebensweise der Frauen, die ja bislang den Pflegedienst u�Nbernahmen. 1993 waren 19.97 Mio. Frauen berufsta�Ntig, was 38.6�“ aller Bescha�Nftigten entspricht, und 57.8�“ aller berufsta�Ntigen Frauen verheiratet. Aber 1994 gab es bei 37.9�“ aller Ehepaare immer noch eine reine Hausfrau, wa�Nhrend die Berufsta�Ntigkeit von Mann und Frau fu�Nr 49�“ aller Ehepaare galt. Andererseits besuchten 45.9�“ aller jungen Frauen ein Zwei-Jahres-College oder eine Universita�Nt und nur 40.9�“ aller jungen Ma�Nnner. 21�“ dieser jungen Frauen studierten an einer Universita�Nt, womit sich die Rate in den vergangenen zwanzig Jahren verdoppelt hat, und es mehrt sich die Gruppe derjenigen, die nach dem AbschluƒÀ eine den Ma�Nnnern vergleichbare Arbeitsposition anstreben.
�@�@�@Diese Zahlen zeigen einerseits, daƒÀ es in Japan nach wie vor viele Familien mit Hausfrauen und folglich die Mo�Nglichkeit zur familia�Nren Pflege A�N lterer gibt, lassen andererseits aber auch voraussehen, daƒÀ sich vor allem in der jungen Generation der Bildungsgrad und die Bescha�Nftigungsquote von Frauen erho�Nhen und deren Streben nach wirtschaftlicher Selbsta�Nndigkeit zunimmt.
�@�@�@Wenn das Familiennetzwerk nicht mehr funktioniert und Mann wie Frau berufsta�Ntig sind, wird es unmo�Nglich, A�N ltere in der Familie zu pflegen. Betrachtet man zudem die Zunahme von ‡�AltenmiƒÀhandlungen�h und Krankheit der Pflegepersonen, dann erscheint die familia�Nre Pflege weder fu�Nr den A�N lteren noch seine Pflegeperson vorteilhaft.
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�@ b) Die Vergesellschaftung des Pflegediensts
�@�@�@Ende der siebziger Jahre begann man auch in Japan, fu�Nr die pflegebedu�Nrftigen A�N lteren mehr Altensonderpflegeheime zu errichten und auf die ha�Nusliche Pflege gerichtete Dienste wie Kurzaufenthalt, Tagesdienst und Hausbesuchsdienst, zu schaffen. Da diese aber weder qualitativ noch quantitativ ausreichten, wurde der sogenannte ‡�Gold Plan�h aufgestellt, der hinsichtlich der ha�Nuslichen und institutionellen Betreuung A�N lterer Ziele formuliert, die noch im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts verwirklicht werden mu�Nssen. Mit dieser10-Jahres-Strategie hat man die MaƒÀnahmen fu�Nr die Altenpflege konkretisiert.
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Tabelle 1 : Stand der Umsetzung der 10-Jahres-Strategie zur Fo�Nrderung des Gesundheits- und Sozialwesens fu�Nr A�N ltere
�@�@�@�@ (Golden Plan)
| �@ |
Golden Plan
Zielwert |
Altensozialplan
Gesamtwert |
Leistungen bis
1993 |
Neuer Gold
Plan Zielwert |
| Home Helper |
100,000 |
168,000 |
69,000 |
170,000 |
Kurzaufenthalt
(Pla�Ntze) |
50,000 |
60,000 |
22,000 |
60,000 |
Tagesdienst
(Anzahl der Zentren) |
10,000 |
13,000 |
3,450 |
17,000 |
Altensonderpflegeheime
(Anzahl der Betten) |
240,000 |
290,000 |
210,000 |
290,000 |
�@ �@ �@�@�@Wichtig am Inhalt dieser Konkretisierung ist, daƒÀ die Entsendung von Home Helpers, der Kurzaufenthalt und der Tagesdienst den gleichen Stellenwert wie die institutionelle Betreuung erhalten, und daƒÀ man die Sta�Ndte und Gemeinden dazu veranlaƒÀt, einen Altensozialplan zu erstellen, um die Verwirklichung der Ziele ihrer jeweiligen Lage anzupassen. AuƒÀerdem wurden Gesetze zur Sicherstellung des Pflegepersonals geschaffen (so z. B. das Gesetz zur Fo�Nrderung der Sicherstellung von Krankenschwestern und anderem Personal). Da jedoch aus den Pla�Nnen der einzelnen Kommunen deutlich wurde, daƒÀ die Gesamtzahl der landesweit beno�Ntigten Dienste den ersten Plan bei weitem u�Nberschreitet, hat man den ‡�Gold Plan�h u�Nberarbeitet und das Zielniveau angehoben. Das ist der ‡�Neue Gold Plan�h vom Dezember 1994. Mit diesem hat man sich zum Ziel gesetzt, ein System zu errichten, das allen Pflegebedu�Nrftigen die Mo�Nglichkeit gibt, die zum Erhalt ihrer Selbsta�Nndigkeit no�Ntigen Dienste in unmittelbarer Na�Nhe in Anspruch zu nehmen.
�@�@�@AuƒÀerdem sind geplant : 10,000 Zentren zur Unterstu�Ntzung ha�Nuslicher Pflege, die in unmittelbarer Na�Nhe Beratung und Anleitung durch Fachkra�Nfte bieten, 5,000 Schwesternstationen fu�Nr Hausbesuche, bei denen der Schwerpunkt auf der ha�Nuslichen Pflege bettla�Ngeriger A�N lterer liegt, sowie 100,000 Pla�Ntze in sogenannten Betreuungsha�Nusern, den kostengu�Nnstigen Altenheimen, die auf die Fortsetzung eines selbsta�Nndigen Lebens unter Zuhilfenahme von Rollstu�Nhlen und Home Helpers hinfu�Nhren.
�@�@�@Seit dem ‡�Gold Plan�h liegt also der Schwerpunkt der Betreuung A�N lterer auf den ‡�ha�Nuslichen Pflegediensten�h . Das Problem sind deren Qualita�Nt und Quantita�Nt. Solange diese unzureichend bleiben, la�NƒÀt sich die Struktur der Pflege durch Familienangeho�Nrige nicht a�Nndern. So wurde beispielsweise als Richtlinie bei der Erstellung der Altensozialpla�Nne in den Kommunen folgendes MaƒÀ an Diensten fu�Nr daheim lebende A�N ltere zum Ziel erkla�Nrt :
Wie dies im einzelnen zusammengestellt wird, ist den Kommunen u�Nberlassen, und diese haben bereits mit Planungen begonnen, welche ha�Nuslichen Dienste sie wo�Nchentlich anbieten ko�Nnnen. So hat man beispielsweise in der Stadt Kawasaki den Zustand eines Pflegebedu�Nrftigen in sechs Stufen und die Pflegekapazita�Nt der Angeho�Nrigen in vier Stufen unterteilt und einen insgesamt 24 stelligen Wochenplan ausgearbeitet.
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Tabelle 2 : Richtlinie bei der Erstellung von Altensozialpla�Nnen auf kommunaler Ebene
| �@ |
Pflegebedu�Nrftige A�N ltere
(Bettla�Ngerige, Geistesschwache)
|
Gebrechliche A�N ltere |
| �@Home Helper |
�@3 bis 6 mal |
�@1 bis 2 mal |
| �@Tagesdienst |
�@2 bis 3 mal |
�@1 bis 2 mal |
| �@Kurzaufenthalt |
�@6 mal |
�@1 bis 2 mal |
| �@Funktionstraining |
�@2 mal wo�Nchentlich u�Nber einen Zeitraum von 6 Monaten |
| �@Hauspflege |
�@1 bis 2 mal wo�Nchentlich |
| �@Ha�Nusliche Anleitung |
�@6 bis 12 mal ja�Nhrlich |
�@
�@
In der Gemeinde Yabe/Pra�Nfektur Kumamoto will man Bettla�Ngerigen, die allein leben und keine feste Pflegeperson haben, ta�Nglich morgens und abends einen Pflegehelfer sowie an zwei Nachmittagen unter der Woche einen weiteren (u. a. zum Baden) schicken. Daru�Nber hinaus will man pro Woche neun Besuche einer Haushaltshilfe, einen Tagesdienst und zwei Besuche einer Hausschwester garantieren. Das Niveau dieser Leistungen reicht fast an eine Pflege rund um die Uhr heran. Es handelt sich dabei allerdings um Zielwerte, die man fu�Nr Ende 1999 anstrebt. Um im ganzen Land auf dieses Niveau zu gelangen, muƒÀ das Personal- und Kostenproblem gelo�Nst werden.
�@�@�@ In der im Dezember 1994 erschienenen Schrift ‡�Fu�Nr den Aufbau eines neuen Altenpflegesystems�h (Forschungsgruppe zum System der Pflege und Selbsta�Nndigkeitsfo�Nrderung A�N lterer) geht man vom Grundgedanken der ‡�Selbsta�Nndigkeitsfo�Nrderung�h aus- na�Nmlich A�N ltere dahingehend zu unterstu�Ntzen, daƒÀ sie ein auf ihrem eigenen Willen beruhendes selbsta�Nndiges Leben von hoher Qualita�Nt fu�Nhren ko�Nnnen- und schla�Ngt vor, die Pflegekosten u�Nber eine Sozialversicherung abzudecken. Dabei ko�Nnnten die Dienste im Tausch fu�Nr die Versicherungsbeitra�Nge in Anspruch genommen werden, so daƒÀ sich der Nutzer dazu berechtigt fu�Nhlen kann und sein psychischer Widerstand gering ist. Der A�N ltere zahlt seine Versicherungsbeitra�Nge, wa�Nhlt nach eigenem Willen verschiedene Dienste aus und tra�Ngt einen bestimmten Teil der Kosten. Allerdings muƒÀ hierbei auf Personen mit niedrigem Einkommen Ru�Ncksicht genommen werden. AuƒÀerdem lassen sich mit den Versicherungsbeitra�Ngen allein nicht die gesamten Kosten abdecken, so daƒÀ auch o�Nffentliche Gelder hinzugezogen werden. Die Versicherungsbeitra�Nge, die Nutzungsgebu�Nhren, der Anteil o�Nffentlicher Mittel, der Inhalt der Versicherungsleistungen usw. werden demna�Nchst gepru�Nft. Da u�Nber einem gewissen Niveau liegende Dienste aber von den A�N lteren selbst bezahlt werden, la�NƒÀt sich absehen, daƒÀ es unter den privaten Versicherungs‚†‚‰ rmen zu einer Konkurrenz um diese zahlungsfa�Nhige Schicht im Hinblick auf die Dienstleistungen kommen wird.
�@�@�@ Hinsichtlich der Kosten gibt es auch die Methode, auf o�Nffentliche Mittel zuru�Nckzugreifen, die sich aus den Steuergeldern speisen. Dies wa�Nre mo�Nglich durch eine versta�Nrkte Bescha�Nftigung von Frauen und die Erho�Nhung ihrer steuerlichen Belastbarkeit. Man sollte sich also bei der Pru�Nfung von Varianten nicht auf die Einfu�Nhrung einer Sozialversicherung beschra�Nnken.
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�@ c) Die Gleichstellung von Frau und Mann bei der Pflege
�@�@�@ Wenn die Vergesellschaftung des Pflegedienstes nicht ausreicht, muƒÀ er von Familienangeho�Nrigen geleistet werden. Und selbst wenn die Vergesellschaftung einen gewissen Grad erreicht hat, gibt es Menschen, die sich aus Liebe zu ihren Eltern fu�Nr eine bestimmte Zeit der Pflege widmen mo�Nchten. Von den gegenwa�Nrtigen Arbeitsbedingungen her ist es denkbar, den bezahlten Urlaub fu�Nr die Pflege zu nutzen. Da das in der japanischen Bescha�Nftigungspraxis aber nicht als selbstversta�Nndlich betrachtet wird, gibt es Bescha�Nftigte, die deswegen schlieƒÀlich ihren Beruf aufgeben. Erhebungen von 1992 zufolge gibt es 81,000 Menschen, die fu�Nr die Pflege ihre Bescha�Nftigung aufgegeben haben, wodurch das Problem einen groƒÀen EinfluƒÀ auf die Nachfrage nach Arbeitskra�Nften gewonnen hat. Von diesen Nichtbescha�Nftigten sind 10�“ Ma�Nnner und 90�“ Frauen. Darin spiegelt sich wider, daƒÀ die familia�Nre Pflege von den Frauen geleistet wird, aber damit verbindet sich auch die Befu�Nrchtung, daƒÀ Frauen ihre Berufsta�Ntigkeit abbrechen und die Unterschiede von Ma�Nnnern und Frauen im Bereich der Bescha�Nftigung bestehen bleiben.
�@�@�@ Von daher stellt die Einfu�Nhrung eines Pflegeurlaubssystems, das Berufsta�Ntigen die Beurlaubung zur Pflege von Familienangeho�Nrigen juristisch sichert, eine wichtige Aufgabe dar. Dessen Verbreitungsrate betrug im Mai 1993 nur 16.3�“. Zwar gibt es seit Juni 1995 ein Pflegeurlaubsgesetz, welches aber erst 1999 in Kraft treten wird. Daher wird es bis zu dessen vollsta�Nndiger Verwirklichung in allen Unternehmen noch einige Zeit dauern.
�@�@�@ Ziel dieses Gesetzes ist es, zur Fortsetzung der Berufsta�Ntigkeit von Personen, die ihre Angeho�Nrigen pflegen, beizutragen, sowie Berufs- und Familienleben in Einklang zu bringen. Inhaltlich ruht es auf vier Grundpfeilern : 1. Familienangeho�Nrige, fu�Nr deren Pflege Urlaub gewa�Nhrt wird, sind der Ehepartner, die Eltern, die Kinder, die GroƒÀeltern, insofern der oder die Betreffende fu�Nr den Unterhalt sorgt, sowie die Eltern des Ehepartners ; 2. der Urlaub umfaƒÀt eine Zeitdauer von la�Nngstens drei Monaten ohne Unterbrechung und wird einmal fu�Nr einen pflegebedu�Nrftigen Familienangeho�Nrigen gewa�Nhrt ; 3. das Unternehmen kann keine Entlassungen aufgrund der Inanspruchnahme des Pflegeurlaubs vornehmen ; 4. fu�Nr einen Zeitraum von mehr als drei Monaten werden verku�Nrzte Arbeitszeiten anerkannt, wenn kein Pflegeurlaub beantra�Ngt wird.
�@�@�@ Voraussetzung dieses Systems ist, daƒÀ Frauen wie Ma�Nnner Pflegeurlaub in Anspruch nehmen ko�Nnnen ; in diesem Punkt, der die Pflege als gemeinsame Verantwortung von Mann und Frau faƒÀt, liegt seine Bedeutung. Gibt es jedoch keine Einkommenssicherung fu�Nr die Zeit des Urlaubs, werden ihn vor allem Frauen nehmen, da ihr Lohn niedriger liegt, und Alleinstehende darauf verzichten mu�Nssen. Wenn die Zeit des Pflegeurlaubs z. B. im Hinblick auf Gehaltserho�Nhungen, Befo�Nrderungen, Rente und Ab‚†‚‰ ndung keine entsprechende Beru�Ncksichtigung‚†‚‰ ndet, werden nur sehr wenige Ma�Nnner diesen Urlaub nehmen. Folglich ist zu befu�Nrchten, daƒÀ sich die gleichen Ergebnisse wie beim Erziehungsurlaub einstellen, der zu 99.2�“ von Frauen genommen wird, so daƒÀ die Gleichstellung der Geschlechter hinsichtlich der Pflege nicht verwirklicht wird.
�@�@�@ Statt die Pflege durch Familienangeho�Nrige zeitlich in die La�Nnge zu ziehen, sollte man eher nach dem dreimonatigen Pflegeurlaub die Arbeitszeit so weit reduzieren, daƒÀ sich Beruf und Pflege in Einklang bringen lassen und letztere unter Zuhilfenahme von Hausdiensten fortsetzen. Da aber die Lage des Pflegebedu�Nrftigen sowie die jeweiligen Familienumsta�Nnde sehr unterschiedlich sein ko�Nnnen, sollte das Maximum des Urlaubs auf ein Jahr angehoben und dieser hau‚†‚‰ ger als einmal genommen werden ko�Nnnen.
�@�@�@ Auch hinsichtlich der institutionellen Pflegearbeit ist die Gleichstellung von Frau und Mann ein Problem : Diese Sozialarbeit wird fast ausschlieƒÀlich von Frauen geleistet. Nach Untersuchungen aus dem Jahre 1992 sind von den 17,399 Personen, die in der Krankenpflege oder Verwaltung von Alteneinrichtungen arbeiten, 88.3�“ Frauen von den Angestellten, die in Altenheimen direkt mit der Pflege zu tun haben (Heimmu�Ntter), sogar 93�“ Frauen.
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4. Die Aufgaben des Familienrechts
�@ a) Unterhaltspflicht und Pflege
�@�@�@ Wenn ein A�N lterer nicht mehr allein leben kann, dann braucht er neben wirtschaftlicher Unterstu�Ntzung praktische Lebenshilfe, also Pflege. Im j. BGB der Meiji-Zeit war die Aufnahme des Unterhaltsberechtigten vorgesehen. Diese konnte auch vom Gericht angewiesen werden, wenn der Berechtigte sie einforderte. Mit der Revision des j. BGB nach 1945 verschwand diese Regelung und der Unterhalt wurde einfach auf die wirtschaftliche Unterstu�Ntzung begrenzt. Wenn ein A�N lterer seine Urteilsfa�Nhigkeit verliert und entmu�Nndigt wird, dann wird nach �˜ 858 des j. BGB ein Vormund eingesetzt. Dieser hat sich entsprechend den Mitteln des Entmu�Nndigten um dessen Gesundheit und Pflege zu ku�Nmmern. U�N ber diesen Paragraphen hinaus gibt es im j. BGB keine Bestimmungen, die eine Pflicht zur Pflege vorschreiben. Wenn ein A�N lterer betreut werden mo�Nchte, kauft er sich Pflegedienste oder nimmt einen Sozialpflegedienst in Anspruch und tra�Ngt die Kosten selbst oder verlangt diese, wenn er sie nicht selbst bezahlen kann, vom Unterhaltspflichtigen. Eine Pflege als Unterhaltspflicht wird jedoch nicht mehr vorgeschrieben.
�@�@�@ Das la�NƒÀt sich auch so interpretieren, daƒÀ der Unterhaltspflichtige, wenn er den Unterhaltsberechtigten lieber zu sich nehmen mo�Nchte als ihm‚†‚‰ nanzielle Unterstu�Ntzung zu geben, dies mit dem Einversta�Nndnis des Unterhaltsberechtigten auch kann. Diese Methode der Unterhaltspflicht nachzukommen la�NƒÀt sich nur mit dem Einversta�Nndnis beider Seiten verwirklichen, da sie ja zusammen leben.
�@�@�@ Nun gibt es aber seit Ende der siebziger Jahre, seit die alternde Gesellschaft zum Problem geworden ist, unter Wissenschaftlern Auffassungen, die die Pflege als inhaltlichen Bestandteil der Unterhaltspflicht verstehen, und manche fordern, dies auf die Schlichtung u�Nber die Familiensachen anzuwenden. Natu�Nrlich macht man das Einversta�Nndnis des Betreffenden zur Bedingung, doch mit der Betonung der Unterhaltspflicht zwingt man die Pflege der A�N lteren den Familienangeho�Nrigen auf, und die ha�Nuslichen Sozialdienste bleiben ebenfalls dabei stehen, die familia�Nre Pflege einfach vorauszusetzen. Ha�Nlt man jedoch die Vergesellschaftung der Pflegedienste und die Befreiung der Frau fu�Nr notwendig, so muƒÀ man die familia�Nre Unterstu�Ntzungspflicht entsprechend ihrem urspru�Nnglichen Inhalt auf die wirtschaftliche Unterstu�Ntzung begrenzen.
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�@ b) Die Anerkennung des Pflegediensts
�@�@�@ Wenn eine Familienangeho�Nrige ha�Nusliche Pflege zur Verfu�Ngung stellt, dann ho�Nrt sie auf zu arbeiten oder nimmt Urlaub, arbeitet ku�Nrzer oder als Teilzeitkraft und bekommt nicht das Einkommen, das ihr eigentlich zugestanden ha�Ntte. Werden diese Einkommensverluste nicht kompensiert, dann entstehen unter den Unterhaltspflichtigen Ungerechtigkeiten zwischen Personen, die pflegen und solchen, die es nicht tun.
�@�@�@ Dieses Problem ist bislang noch nicht an die Oberfla�Nche getreten, da die Pflege in vielen Fa�Nllen von Ehefrauen, To�Nchtern und Schwiegerto�Nchtern geleistet wird, die als Hausfrauen nicht fu�Nr EinkommenseinbuƒÀen entscha�Ndigt werden muƒÀten. Dennoch kommt es unter den Unterhaltspflichtigen zu einem Gefu�Nhl der Ungerechtigkeit bei der Konfrontation mit den Ha�Nrten der tatsa�Nchlichen Pflegearbeit. Mittlerweile gibt es die Auffassung, daƒÀ man die unbezahlte Pflegearbeit anerkennen und der Pflegeperson juristischen Schutz zukommen lassen sollte, denn durch sie eru�Nbrigen sich Ausgaben fu�Nr die Nutzung von Sozialdiensten, und der A�N ltere kann sein Vermo�Ngen zusammenhalten.
�@�@�@ Um unter den Unterhaltspflichtigen die Gerechtigkeit zwischen Pflegeleistenden und Nichtleistenden zu wahren, ko�Nnnte man einen entsprechenden Teil der Pflegekosten als Ausgleich von den anderen Unterhaltspflichtigen beanspruchen. Hinsichtlich von Erbschaften ist es mo�Nglich, im Falle eines besonderen Beitrags zur Pflege diesen anzuerkennen und die Pflege bei der Aufteilung des Erbes zu beru�Ncksichtigen, selbst wenn sie nur schwer als ‡�besonderer Beitrag�h gewertet werden kann.
�@�@�@ Dies ist vor allem bei den Schwiegerto�Nchtern, die immer noch vorrangig mit der Pflege befaƒÀt sind, ein Problem. Denn als Ehefrau des Erben haben sie kein eigenes Erbrecht und somit sind sie hinsichtlich ihres Beitrags oder hinsichtlich der Aufteilung des Erbes auch nicht geschu�Ntzt. Ein juristischer Schutz birgt zwar die Gefahr in sich, die Pflege durch die Schwiegertochter zu forcieren, aber es muƒÀ anerkannt werden, daƒÀ man, angenommen es wurde ein Pflegevertrag geschlossen, fu�Nr die geleistete Pflegearbeit ein Honorar aus dem Vermo�Ngen des Erben fordern kann. Als Kriterium fu�Nr dessen Ho�Nhe ko�Nnnte man die Nutzungskosten privater Sozialdienste zugrunde legen. Denn diese sind teuerer als das o�Nffentliche Sozialwesen und fu�Nhren zu der Einsicht, daƒÀ man dann vielleicht doch nicht auf die Schwiegertochter zuru�Nckgreifen muƒÀ.
�@�@�@ Die Anerkennung von Pflegediensten wird auch im Zusammenhang mit dem Sozialwesen diskutiert. So wird beispielsweise in der schon erwa�Nhnten Schrift ‡�Fu�Nr den Aufbau eines neuen Altenpflegesystems�h unter dem Aspekt der Gerechtigkeit zwischen familia�Nrer Pflege und Pflege durch a�NuƒÀere Dienste gefordert, die wirtschaftliche Seite, also die mit der Pflege einhergehenden Ausgabensteigerungen, zu beru�Ncksichtigen und die Auszahlung einer bestimmten Geldsumme zu pru�Nfen. Man ha�Nlt allerdings Vorsicht fu�Nr geboten, ob sich eine solche‚†‚‰ nanzielle Zuwendung auch tatsa�Nchlich mit einer angemessenen Pflegeleistung durch Familienangeho�Nrige verbindet : Mitunter ko�Nnnte es zur Verfestigung der familia�Nren Pflege sowie zur Verschlechterung der Situation des A�N lteren kommen. Von daher ha�Nlt man es fu�Nr notwendig, beispielsweise eine Art Unterstu�Ntzungssystem zu schaffen : So ko�Nnnte man Familienangeho�Nrige ohne Pflegeerfahrung und -wissen ausbilden lassen, die Pflege auf einen Betreuungsplan stu�Ntzen und insgesamt u�Nberwachen sowie gegebenenfalls sofort auf a�NuƒÀere Dienste ausweichen.
�@�@�@ Es ist aber zu befu�Nrchten, daƒÀ die Zahlung eines solchen Pflegegeldes den Status quo des Pflegedienstes durch Frauen festigt, da fu�Nr Frauen diese Ta�Ntigkeit aufgrund der dafu�Nr gezahlten Vergu�Ntung an Attraktivia�Nt gewinnen wu�Nrde. Der Pflegedienst besteht sowohl aus einem Teil, fu�Nr den Fachwissen und Erfahrung no�Ntig sind, als auch aus einem Teil allta�Nglicher Betreuung. Ersteren sollte man den Spezialisten u�Nberlassen und zweiteren auf ein MaƒÀ begrenzen, das sich als Teil des eigenen Alltagslebens verkraften la�NƒÀt. Eine Pflege, fu�Nr die das eigene Alltagsleben geopfert werden muƒÀ, entspricht eigentlich dem ersteren, und wenn man diese von einer Familienangeho�Nrigen verlangt, dann sollte man diese auch als regula�Nre Sozialarbeiterin bescha�Nftigen. Wu�Nrde so etwas institutionalisiert, dann ka�Nme es nicht zu den zuvor dargestellten Problemen der Kompensationsforderungen zwischen Unterhaltspflichtigen oder gegenu�Nber Erben. In so einem Falle wu�Nrde die Kommune, die das Gehalt zahlt und den Pflegedienst anbietet, die Kompensationsforderungen an die Erben stellen (vgl. Abschnitt (3)). Das Pflegegeld fu�Nr Familien mag zwar eine Zeitlang fu�Nr die Frauen sinnvoll sein. Es kann aber nicht dem Problem begegnen, daƒÀ viele Frauen wegen der Pflege der Eltern ihren Beruf und damit zugleich ihre eigene Altersrente sowie ihre Fa�Nhigkeit, im Alter Sozialleistungen zu bezahlen, aufgeben.
�@ �@c) Der Zusammenhang mit den Kosten von Sozialleistungen
�@�@�@ Im gegenwa�Nrtigen Sozialsystem ist es u�Nblich, Pflegekosten von einem bestimmten Kreis von Unterhaltspflichtigen zu erheben. Die Rechtma�NƒÀigkeit dieses Vorgehens ist in der Diskussion, aber es versteht sich von selbst, daƒÀ dessen Voraussetzung die Unterhaltspflicht bildet, denn die Kosten tra�Ngt hierbei eine andere Person als die, die den Pflegedienst in Anspruch nimmt. Eine Ausweitung dieses Vorgehens, bei dem trotz jeweils eigensta�Nndiger Lebensverha�Nltnisse aufgrund der juristischen Unterhaltspflicht Pflegekosten erhoben werden, ist wegen der groƒÀen‚†‚‰ nanziellen Belastung des Unterhaltspflichtigen keineswegs erstrebenswert. Wie Beispiele in den Vereinigten Staaten und Frankreich gezeigt haben, besteht auch die Mo�Nglichkeit, daƒÀ einige A�N ltere lieber auf die Nutzung von Pflegediensten verzichten, wenn ihre Kinder dafu�Nr zur Kasse gebeten werden. Damit lassen sich Sozialleistungen fu�Nr A�N ltere nicht erhalten. Folglich muƒÀ man die Kostenerhebung auf das Vermo�Ngen der jeweiligen Person begrenzen.
�@�@�@ In der besagten Schrift ‡�Fu�Nr den Aufbau eines neuen Altenpflegesystems�h wird in Bezug auf die Sozialdienste vorgeschlagen, eine Sozialversicherung einzufu�Nhren und der Schicht mit niedrigem Einkommen, der die Zahlung von Versicherungsbeitra�Ngen und Nutzungsgebu�Nhren schwerfa�Nllt, diese zu erlassen und die Kommunen dafu�Nr einspringen zu lassen. Gleichzeitig wird die Pru�Nfung eines Systems nahegelegt, das es erlaubt, die Zahlung dieser Beitra�Nge und Gebu�Nhren vorzugsweise aus dem NachlaƒÀ des Betreffenden einzufordern.
�@�@�@ Damit stellt sich das Problem der Gerechtigkeit zwischen jenen, die keine Gebu�Nhren zahlen und deshalb ein groƒÀes Vermo�Ngen hinterlieƒÀen, und jenen, die aufgrund von Gebu�Nhrenzahlungen nicht viel hinterlassen konnten. Dieses Problem tritt selbst dann auf, wenn auf o�Nffentliche Gelder zuru�Nckgegriffen wird. In Frankreich verha�Nlt es sich, auƒÀer bei Sozialzuschu�Nssen fu�Nr Kinder, so, daƒÀ verursachte Kosten aus der Erbschaft eingezogen werden. Im Falle institutioneller Sozialleistungen ko�Nnnen Kompensationsforderungen unbegrenzt gestellt werden, im Falle ha�Nuslicher Betreuung nur ab einer Erbschaft von mehr als 250,000 Francs (ungefa�Nhr 5 Mio. Yen).
�@�@�@ Zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit sollte man m. E. die Anspru�Nche gegenu�Nber Erbschaften ab einer bestimmten Grenze als Vorwegnahmerecht anerkennen.
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