RITSUMEIKAN LAW REVIEW No.16 March 2000


Zur Schaffung des Pflegeversicherungsgesetzes
 
 

Mikio YOSHIDA





�@�@�@ Den neuesten demographischen Erhebungen zufolge wu�Nrden 1995 in Japan etwa 1,187 Mio. Kinder geboren, was die niedrigste Anzahl seit Beginn der Erhebungen im Jahre 1899 darstellt. GleichermaƒÀen niedrig ist die Geburtenrate, die angibt, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens zur Welt bringt- sie liegt bei 1.43. Wenngleich sie immer noch ho�Nher als die deutsche von 1.28 ausfa�Nllt, so ist doch auch fu�Nr die Zukunft Japans ein Bevo�Nlkerungsru�Nckgang abzusehen. Dessen Gru�Nnde sind ebenso in der zunehmenden Berufsta�Ntigkeit von Frauen zu sehen wie im steigenden Heiratsalter (durchschnittliches erstes Heiratsalter bei Ma�Nnnern 28.5 Jahre, bei Frauen 26.3 Jahre).
�@�@�@ Die durchschnittliche Lebenserwartung der Japaner betra�Ngt, auch wenn es aufgrund des groƒÀen Erdbebens von Kobe 1995 einen leichten Ru�Nckgang gab, bei Ma�Nnnern immer noch 76.36 Jahre und bei Frauen 82.84 Jahre, womit die japanischen Ma�Nnner seit zehn und die japanischen Frauen seit elf Jahren ununterbrochen an der Weltspitze stehen. 1996 gab es in Japan mehr als 7,000 Personen die alter als 100 Jahre alt waren.
�@�@�@ Infolge dieser voranschreitenden Alterung vera�Nndert sich die Familienstruktur in groƒÀem MaƒÀe. 1995 lebte in ungefa�Nhr einem Drittel aller Haushalte eine Person, die a�Nlter als 65 Jahre war, doch unter diesen steigt die Zahl der allein oder nur mit dem Ehepartner lebenden Personen und betra�Ngt mittlerweile 41.4�“ der a�Nlteren Haushalte. Ein Vergleich mit den 21.7�“ von vor zehn Jahren zeigt, wieviel sich vera�Nndert hat. Das Problem besteht vor allem darin, daƒÀ bereits 861,000 Personen u�Nber 65 Jahre pflegebedu�Nrftig und 284,000 davon‡� bettla�Ngerig sind. Das bedeutet fu�Nr die betroffenen Familien eine enorme Belastung in zeitlicher,‚†‚‰ nanzieller wie psychischer Hinsicht. Aufgrund dieser Lage erwartet die Allgemeinheit staatliche MaƒÀnahmen zur Lo�Nsung des Pflegeproblems.
�@�@�@ Die erste MaƒÀnahme betrifft die Institutionalisierung des Pflegeurlaubs. So kam es 1995 zu einer A�N nderung des Erziehungsurlaubsgesetzes, welches einem Arbeitnehmer fu�Nr jedes Kind einen einmaligen Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres zusichert. Nun wurde auch der Pflegeurlaub in dieses Gesetz einbezogen und mit dessen Neufassung juristisch anerkannt. Konkret kann sich ein Arbeitnehmer, um Ehepartner, Eltern, Kinder oder die Eltern des Ehepartners zu pflegen, pro Pflegebedu�Nrftigen maximal drei Monate hintereinander beurlauben lassen. Die Lohnfortzahlung fu�Nr diesen Zeitraum ist allerdings nicht gesichert. Da zudem der Pflegeurlaub nur einmal pro Pflegebedu�Nrftigen in Anspruch genommen werden kann, fa�Nllt es a�NuƒÀerst schwer zu entscheiden, bei welchem Zustand des Pflegebedu�Nrftigen dies getan werden sollte. Das Pflegeurlaubssystem tritt ab April 1999 in Kraft.
�@�@�@ Mit der Institutionalisierung des Pflegeurlaubs gab es zumindest hinsichtlich der zeitlichen Seite der Pflege einen Fortschritt. Die na�Nchste Aufgabe ist nun das Angebot von Pflegediensten sowie die‚†‚‰ nanzielle Absicherung. Als MaƒÀnahme dafu�Nr plant man, ein Pflegeversicherungsgesetz zu erlassen. Im folgenden soll die bisherige Diskussion um die Institutionalisierung der Pflegeversicherung abriƒÀartig vorgestellt werden.
�@�@�@ Zuna�Nchst soll der Verlauf der Diskussion ru�Nckblickend umrissen werden. 1989 verabschiedete die Regierung als MaƒÀnahme zur Pflege A�N lterer eine 10-Jahres Strategie, den‡� Golden Plan , der den Schwerpunkt auf die ha�Nusliche Pflege legte. Ausgehend von den daraufhin in allen Kommunen erstellten Sozialpla�Nnen fu�Nr alte Menschen sowie den darin aufgefu�Nhrten Zahlen kam es 1994 zu einer Neuauflage des‡� Golden Plan , die vorsah, die Zahl der im 1989er Plan auf 100,000 veranschlagten‡� Home Helper auf 170,000 anzuheben. Hinsichtlich der Sicherung der‚†‚‰ nanziellen Mittel, die fu�Nr eine der gesellschaftlichen Alterung angemessene Reform des Sozialversicherungssystems erforderlich sind, wurde von der Regierung auch eine‡� Nationale Sozialsteuer vorgeschlagen, die jedoch auf so starke Proteste stieƒÀ, daƒÀ sie nicht verwirklicht werden konnte. So richtete man sein Augenmerk schlieƒÀlich darauf, die Gelder u�Nber eine Sozialversicherung aufzubringen.
�@�@�@ Konkrete Diskussionen u�Nber die Einfu�Nhrung einer Pflegeversicherung setzten vor zwei Jahren ein. Als erstes wurde sie im Dezember 1994 von einer Forschungsgruppe des Sozialministeriums gefordert, die sich mit dem System der Pflege und der Unterstu�Ntzung der Selbsta�Nndigkeit A�N lterer befaƒÀt. Daraufhin wurde die Mo�Nglichkeit einer staatlichen Pflegeversicherung im beratenden Gremium des Sozialministers, dem fu�Nr die soziale Absicherung A�N lterer zusta�Nndigen AusschuƒÀ, gepru�Nft, welcher in seinem Zwischenbericht vom 26.07.1995 deutlich machte, daƒÀ er die Einfu�Nhrung einer Sozialversicherung fu�Nr angemessen hielt. Zur gleichen Zeit unterbreitete der SozialversicherungsausschuƒÀ als beratendes Gremium des Ministerpra�Nsidenten diesem eine a�Nhnliche Empfehlung.
�@�@�@ Damit hatte man sich auf die Form einer Sozialversicherung festgelegt und ging ab Herbst 1995 dazu u�Nber, deren konkrete Institutionalisierung in den verschiedenen Gremien auszuarbeiten. Auch die sozialpolitische Projektgruppe der koalierenden Regierungsparteien begann im Oktober 1995, sich damit auseinanderzusetzen. Im Ergebnis dessen vero�Nffentlichte der o. g. AusschuƒÀ des Sozialministeriums am 22.04.1996 seinen AbschluƒÀbericht. Dieser fu�Nhrte zur Lo�Nsung einiger wichtiger Punkte, u�Nber die man sich nicht einigen konnte, mehrere Vorschla�Nge auf. Am 15.05.1996 legte das Sozialministerium seinem AusschuƒÀ einen Entwurf vor, den es auf Grundlage des Berichtes erarbeitet hatte. Dieser stieƒÀ jedoch in zwei Punkten auf Ablehnung : zum einen darin, die Kommunen zu den Tra�Ngern der Versicherung zu machen, und zum anderen darin, keine Geldzahlungen zu leisten. Unter Beru�Ncksichtigung dieser Reaktionen nahm das Sozialministerium Vera�Nnderungen vor und erstellte mit seiner abschlieƒÀenden Vorlage vom 21.05.1996 die Grundzu�Nge eines Gesetzesentwurfes.
�@�@�@ Hinsichtlich der Gesetzgebung entschieden sich Regierung und Regierungsparteien jedoch dafu�Nr, von einer Vorlage des Gesetzesentwurfes auf einer regula�Nren Parlamentssitzung des Jahres 1996 vorerst abzusehen. Damit beru�Ncksichtigte man den Widerstand von Bevo�Nlkerung und Kommunen gegen neue Belastungen und gab der Bewa�Nltigung des Schuldenproblems der Wohnungsbaugesellschaften den Vorrang. Ab Juli 1996 veranstalteten die Regierungsparteien landesweit o�Nffentliche Anho�Nrungen zu dem Gesetzesentwurf und legten im September 1996 der Regierung ihrerseits eine darauf basierende revidierte Fassung zum Entwurf des Sozialministeriums vor.
�@�@�@ So nahm die Diskussion um die Institutionalisierung Formen an. Aber auch wenn es u�Nber die Pflegeversicherung Einvernehmen in der Koalition gab und sie in der Regierungserkla�Nrung des Ministerpra�Nsidenten Erwa�Nhnung fand, so diente sie doch nur als Bindemittel, das die Regierungsparteien zusammenhielt. Da sich im Vorfeld der Unterhauswahlen die Regierungsparteien, die Sozialdemokratische Partei und die Neue Partei (engl. : New Harbinger Party), nicht zuletzt wegen ihrer Beteiligung an der Bildung neuer Parteien, im Herbst 1996 entzweiten und da die im September einberufene Sondersitzung des Parlaments gleich zu Beginn das Unterhaus auflo�Nste, um Neuwahlen anzuberaumen, war es dem Parlament nicht mehr mo�Nglich, die Pflegeversicherung auf einer Sondersitzung zu beraten. Somit wird deren Pru�Nfung erst nach den Wahlen unter der neuen Regierung wieder beginnen. DaƒÀ es dabei um von der bisherigen Diskussion verschiedene Inhalte gehen wird, ist nicht auszuschlieƒÀen.
�@�@�@ Als na�Nchstes seien die wichtigsten Problempunkte sowie der Inhalt der Diskussion vorgestellt. Das erste Problem besteht darin, wer die Pflege u�Nbernehmen soll. Es gibt grundlegend gegensa�Ntzliche Meinungen daru�Nber, ob dies in der Verantwortung der Gesellschaft oder in der Verantwortung des einzelnen liegt. Zwar geht jeder davon aus, daƒÀ die Gesellschaft altert, doch verla�NƒÀt sich mancher dabei auf den‡� Wohlfahrtsstaat japanischen Typs , eine Annahme, die sich auch hinter der Vernachla�Nssigung des Pflegeproblems verbirgt. Deren Verfechter sind der Ansicht, daƒÀ die Pflege durch Selbsthilfeanstrengungen sowie die Familie bewa�Nltigt werden soll. Diese nach wie vor stark verwurzelte familistische Denkweise befu�Nrwortet eine Vermeidung o�Nffentlicher Aufwendungen. Damit verbindet sich, die Plegeleistung vor allem durch Frauen als selbstversta�Nndlich zu betrachten. Doch angesichts des auffa�Nlligen Verlusts von Pflegekompetenz aufgrund des Wandels der Familie, beispielsweise die sinkende Kinderzahl sowie die zunehmende Berufsta�Ntigkeit von Frauen, erweist sich eine solche Denkweise als zunehmend obsolet.
�@�@�@ Das zweite Problem bezieht sich darauf, wer in welcher Form die Kosten der Pflege tra�Ngt. Die einen sind der Meinung, daƒÀ dies in Form von Steuern gehandhabt werden mu�Nsse. Die anderen sperren sich gegen die Vorstellung von‡� Wohlfahrt und befu�Nrworten ein Versicherungssystem, um das BewuƒÀtsein des Pflegeempfa�Nngers fu�Nr seine Rechte zu verdeutlichen. AuƒÀerdem wurde kritisiert, daƒÀ man bei dem System keine Wahlmo�Nglichkeit hinsichtlich der entsprechenden Einrichtungen hat. Auf jeden Fall stellt sich die Frage, wie die vom Sozialministerium fu�Nr das Jahr 2000 errechnete Kostensumme von 4.8 Billionen Yen (fu�Nr alle Pflegedienste, ha�Nusliche wie institutionelle) getragen werden soll.
�@�@�@ Gegenwa�Nrtig werden die Kosten der SozialmaƒÀnahmen fu�Nr A�N ltere durch Steuergelder abgedeckt. Im Falle einer Pflegeversicherung- so der dieser zugrundeliegende Gedanke- wu�Nrde die Ha�Nlfte von der o�Nffentlichen Hand, der Rest aus den Versicherungsbeitra�Ngen kommen. Da erstere zu gleichen Teilen vom Staat und von den Kommunen u�Nbernommen werden soll, wu�Nrden die Aufwendungen des Staates sich auf die Ha�Nlfte der gegenwa�Nrtigen verringern, wa�Nhrend sie fu�Nr die Kommunen um diesen Anteil steigen wu�Nrden. Gegen diese Belastung richtet sich ihr Widerstand, denn sie haben bereits unter dem Anstieg ihrer Aufwendungen fu�Nr medizinische Behandlung zu leiden gehabt. Aber daru�Nber, was diese Belastung fu�Nr die Kommunen bedeutet, gehen die Meinungen auseinander. Betrachten die einen sie als geringfu�Ngig, so die anderen als schwerwiegend. Ein AnlaƒÀ fu�Nr die Ero�Nrterung der Einfu�Nhrung eines Pflichtversicherungssystems waren die expandierenden Behandlungskosten bei A�N lteren, die u�Nber lange Zeit im Krankenhaus liegen, weil sie gepflegt werden mu�Nssen. Daher kann man u�Nber die Belastung der Kommunen nicht urteilen, wenn man auƒÀer acht la�NƒÀt, in welchem MaƒÀe sich die Aufwendungen der Krankenversicherungen durch die Pflegeversicherung verringern. Es ist also zu kla�Nren, in welchem Verha�Nltnis die Gesamtheit der Sozialversicherungen zur Einfu�Nhrung der Pflegeversicherung und insbesondere deren‚†‚‰ nanziellen Aspekten steht. Solange das nicht gekla�Nrt ist, befu�Nrchtet man, daƒÀ zu den gegenwa�Nrtig hochverschuldeten Krankenversicherungen nur eine neue Institution hinzukommt, die in die roten Zahlen gera�Nt.
�@�@�@ In der Pflegeversicherung ist auch die Intention enthalten, medizinische Behandlung und Pflege als Bereiche voneinander zu trennen und die medizinischen Kosten zu senken. Der A�N rzteverband ist gegen eine solche Trennung und dies nicht ohne Grund : Ohne die Pflege A�N lterer ko�Nnnen viele A�N rzte in der gegenwa�Nrtigen Situation nicht u�Nberleben.
�@�@�@ Des weiteren gibt es ablehnende Stimmen seitens der Unternehmerverba�Nnde. Sie halten eine Belastung der Unternehmen fu�Nr unangebracht, weil sie durch diese ihre internationale Konkurrenzfa�Nhigkeit negativ beeinfluƒÀt sehen und weil die Pflegeversicherung Regionen, nicht jedoch Berufszweige betrifft.
�@�@�@ Ein zusa�Ntzliches Problem sind die Versicherungsbeitra�Nge. Handelt es sich um eine feste Summe, so werden nicht nur die A�N lteren und die Personen mit geringem Einkommen stark belastet, sondern auch die Unterschiede im Niveau der regionalen Dienste nicht widergespiegelt. Und sollte man die Beitra�Nge von der Rente abziehen, dann- so die Befu�Nrchtung- geriete das Leben vieler Pensiona�Nre unter Druck. Hinsichtlich von Zahlungsru�Ncksta�Nnden befu�Nrworten manche die Senkung der Leistungsrate in einem solchen Falle, doch es besteht die Gefahr, daƒÀ einige A�N ltere dann keine Pflege mehr in Anspruch nehmen ko�Nnnten.
�@�@�@ Das dritte Problem besteht darin, wer die Versicherungsbeitra�Nge einzieht und wer die Pflegedienste zur Verfu�Ngung stellt. Drei Ebenen sind denkbar : der Staat, die Pra�Nfekturen und die Kommunen. Letztere stra�Nuben sich, weil sie a�Nhnliche Probleme wie bei der staatlichen Krankenkasse befu�Nrchten, die immer noch tief in den roten Zahlen steckt. Dazu kommen die Verwaltungsaufgaben sowie der Tatbestand, daƒÀ sich auf kommunaler Ebene, wo viele Menschen einander kennen, die Anerkennung der Pflegebedu�Nrftigkeit schwer objektivieren la�NƒÀt.
�@�@�@ Eingedenk dessen, sowie der starken Forderung nach Beteiligung der Pra�Nfekturen und nach‚†‚‰ nanzieller Unterstu�Ntzung seitens des Staates, kam die Idee auf, daƒÀ Kommunen und Pra�Nfekturen gemeinsam eine juristische Person zur Bewa�Nltigung der Verwaltung etablieren. Doch dieses Bestreben, die Lasten fu�Nr die Kommunen zu senken, kann durchaus auch nur mit einem Haltungsumschwung von Abgeordneten der Regierungsparteien im Vorfeld der Wahlen beim Stimmenfang in ihren Wahlkreisen zu tun haben, und es bleibt ungewiƒÀ, inwieweit hierbei das System insgesamt beru�Ncksichtigt wurde. Die wichtige Entscheidung u�Nber den Charakter einer Institution von der Bewertung des Augenblicks abha�Nngig zu machen, sto�NƒÀt bereits auf Kritik.
�@�@�@ Das vierte Problem betrifft den Inhalt der Dienste. Der Vorschlag des Sozialministeriums zum Gesetzesentwurf sah vor, zuna�Nchst die ha�Nuslichen Dienste und spa�Nter dann auch die institutionellen zu schaffen. Hierbei spielte auch eine Rolle, daƒÀ man die Versicherungsbeitra�Nge anfangs niedrig halten wollte. Dagegen gab es jedoch starke Proteste mit der Begru�Nndung, daƒÀ dies die Verwaltungsarbeit der Kommunen kompliziere, also deren Belastung erho�Nhe und zu einem Durcheinander von Versicherungssystem und MaƒÀnahmensystem fu�Nhre, weshalb sich nun die Tendenz versta�Nrkt, ha�Nusliche und institutionelle Dienste gleichzeitig auszubauen. Dies ko�Nnnte jedoch zu Verzo�Ngerungen fu�Nhren, denn es braucht einige Zeit, die Einrichtungen und das erforderliche Personal zur Verfu�Ngung zu stellen. AuƒÀerdem wird stark kritisiert, daƒÀ man die Gewa�Nhrleistung des Personals fu�Nr diese Dienste zu rosig sehe. Ignoriert werden die tatsa�Nchlichen Bedingungen der gegenwa�Nrtigen Pflegearbeit, insbesondere der‡� Home Helper , die sich auf niedrigstem Niveau bewegen : die Tendenz zum Teilzeitjob versta�Nrkt sich, ihr Status ist ungesichert, es gibt keine Anerkennung fu�Nr Pflegearbeiter/innen als Beruf.
�@�@�@ Nach wie vor gibt es Kommunen, die u�Nber kein System der ha�Nuslichen Pflege verfu�Ngen, und man kann sich nicht einigen, ob dort als A�N quivalent fu�Nr die Dienste Geld ausgezahlt oder ber die Versicherungsbeitra�Nge gesenkt werden sollen. Das Sozialministerium ist jedoch vorerst gegen Bargeldzahlungen, da es befu�Nrchtet, daƒÀ dadurch die Versicherungsbeitra�Nge steigen und der Ausbau von Einrichtungen vernachla�Nssigt werden ko�Nnnte. Auch wenn es Leute gibt, die sich dagegen stra�Nuben,‡� Home Helper in ihre Familie einzubeziehen oder die Pflege durch Familienangeho�Nrige befu�Nrworten, so sind doch die Stimmen nicht zu u�Nberho�Nren, die eine angemessene Entlohnung der von diesen Familienangeho�Nrigen erbrachten Leistungen fordern. Dabei ist allerdings zu bedenken, daƒÀ Geldzahlungen auch zur Fixierung von Familienangeho�Nrigen, insbesondere Frauen auf die Pflegearbeit fu�Nhren ko�Nnnen.
�@�@�@ Das fu�Nnfte Problem betrifft den Beginn der Beitragszahlungen sowie das Spektrum derjenigen, die zur Inanspruchnahme der Dienste berechtigt sind. Der erste Entwurf sah vor, daƒÀ man ab dem 20. Lebensjahr einzahlt und ab dem 65. Lebensjahr die Leistungen in Anspruch nimmt. Dahinter verbarg sich auch die Absicht, die Beitra�Nge mo�Nglichst niedrig zu halten. Kritische Stimmen wiesen jedoch darauf hin, daƒÀ es bei einer Versicherung mo�Nglich sein mu�Nsse, bereits wa�Nhrend des Zeitraums der Beitragszahlungen Dienste in Anspruch zu nehmen. Ansonsten wa�Nre die Pflegeversicherung- nicht anders als die Rentenversicherung- ein Mechanismus der gegenseitigen Hilfe zwischen den Generationen. SchlieƒÀlich entschied man sich dafu�Nr, den Beginn sowohl der Beitragszahlungen als auch der Leistungen beim 40 Lebensjahr anzusetzen. Damit wurden allerdings Behinderungen, beispielsweise durch Verkehrsunfa�Nlle, ausgeschlossen. Behinderte insgesamt‚†‚‰ nden keine Beru�Ncksichtigung.
�@�@�@ Hinsichtlich der Einfu�Nhrung dieses Systems hatte das Sozialministerium urspru�Nnglich an 1997 gedacht, aber aufgrund der dargestellten Diskussion kam es zu Verzo�Ngerungen. Pla�Ndierte man daraufhin zuna�Nchst fu�Nr eine Einfu�Nhrung der ha�Nuslichen Dienste ab 1999 und der institutionellen Dienste ab 2001, so hat sich mittlerweile die Auffassung durchgesetzt, mit beiden gleichzeitig im Jahre 2000 zu beginnen.
�@�@�@ AbschlieƒÀend sei auf weiterhin bestehende Aufgaben hingewiesen. Wie aus der bisherigen Diskussion ersichtlich, stellt es eines der gro�NƒÀten Probleme dar, daƒÀ die drei beteiligten Seiten- erstens medizinische Einrichtungen und andere Anbieter von Diensten, zweitens die Zahler, vor allem Unternehmen, sowie drittens die Pflegeempfa�Nnger- in ihren jeweiligen engen Interessen befangen bleiben und sich nicht ausreichend bewuƒÀt machen, daƒÀ es sich hierbei um ein Problem der Gesellschaft handelt. Unzureichend ist auƒÀerdem der Meinungsaustausch zwischen ihnen. Die Diskussion wird unter Leitung der Bu�Nrokratie gefu�Nhrt, sie reflektiert die Meinungen in der Bevo�Nlkerung nur partiell und zeigt sich oft als Instrument politischer Ha�Nndel, womit schlieƒÀlich die Sta�Nrke der politischen Sprachgewalt u�Nber die Qualita�Nt dieses Systems entscheidet.
�@�@�@ Noch gibt es keine Einigung daru�Nber, ob die Pflege mittels Steuern oder mittels einer Versicherung gewa�Nhrleistet werden soll, auch wenn man mittlerweile allgemein darin u�Nbereinstimmt, daƒÀ Pflege zu garantieren ist. Da es sich bei deren Institutionalisierung aber um eine Aufgabe von groƒÀer Dringlichkeit handelt, muƒÀ hinsichtlich der grundlegenden Probleme schnellstens ein nationales Einvernehmen hergestellt werden.