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Einleitung
�@�@�@ Deutschland und Japan sehen sich als hochentwickelte Industriestaaten seit den 1960er Jahren gleichermaƒÀen mit schwerwiegender Umweltverschmutzung konfrontiert und haben seither verschiedenste Anstrengungen zu deren U�N berwindung unternommen. Jedoch ist die Lo�Nsung der Umweltprobleme auch gegenwa�Nrtig noch eine der wichtigsten Aufgaben fu�Nr beide La�Nnder. Hinsichtlich global dimensionierter Umweltprobleme, wie z. B. der Zersto�Nrung der Ozon-Schicht, haben beide La�Nnder eine wichtige internationale Rolle zu spielen. Betrachtet man diese Position und Gemeinsamkeiten in der jeweiligen Situation, so gilt es in vielen Punkten voneinander zu lernen.
�@�@�@ Zugleich sind Umweltprobleme in beiden La�Nndern auf sehr verschiedene Weise zutage getreten. So ist es in Japan zuerst zu schwerwiegenden menschlichen Opfern durch Umweltverschmutzung gekommen. In diesem Punkt unterscheidet es sich von Deutschland, wo Scha�Ndigungen der natu�Nrlichen Umwelt, wie z. B das Waldsterben, Aufmerksamkeit erregt haben. Ferner existieren betra�Nchtliche Unterschiede hinsichtlich der gesellschaftlichen Bedingungen fu�Nr die Lo�Nsung von Umweltproblemen, so in bezug auf die rechtliche Lage, die politischen Mechanismen, das Bu�NrgerbewuƒÀtsein und den allta�Nglichen Lebensstil. Dadurch bedingt unterscheidet sich auch die Art und Weise der Reaktion auf Umweltprobleme (Bu�Nrgerbewegungen, Umweltpolitik, Umweltrecht) zwischen beiden La�Nndern. Im weiteren mo�Nchte ich nun die Merkmale der Umweltproblematik und der darauf reagierenden Politik sowie des entsprechenden Rechts in Japan vorstellen und diese mit Deutschland vergleichen.
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I. Die geschichtliche Entwicklung der Umweltproblematik in Japan
�@�@�@ 1 . Die schwerwiegenden Scha�Ndigungen in der Periode des hohen Wirtschaftswachstums und Fortschritte bei den GegenmaƒÀnahmen
�@�@�@ Zuna�Nchst mo�Nchte ich einen U�N berblick u�Nber die Geschichte der Umweltproblematik und des Rechts in Japan geben. Die japanische Industrie ist infolge des Zweiten Weltkriegs substantiell zersto�Nrt worden. Danach erlebte die japanische Wirtschaft eine rasche Wiederbelebung und insbesondere ab der zweiten Ha�Nlfte der 50er Jahre einen neuen Aufschwung. Diese industrielle Entwicklung brachte zugleich groƒÀe Probleme mit der Umweltverschmutzung hervor. Insbesondere die riesigen Anlagenkomplexe der chemischen und Schwerindustrie, die sich in den pazi‚†‚‰ schen Ku�Nstenregionen konzentrierten, verursachten Lutftverschmutzungen von bedenklichem AusmaƒÀ durch die Emission von industriellen Schadstoffen. Weiterhin verursachten in die Flu�Nsse und Meeresku�Nstenregionen abgeleitete Haushalts- und Industrieabwa�Nsser eine schwerwiegende Wasserverschmutzung. Auch die Qualita�Nt sta�Ndtischer Lebensumwelt verschlechterte sich, weil die entsprechende Wohn- und Lebensinfrastruktur trotz rapider Urbanisierung nicht ausreichend entwickelt wurde.
�@�@�@ Fu�Nr alle Industriestaaten kann mehr oder minder davon ausgegangen werden, daƒÀ es in der Wachstumsperiode zum Entstehen der Umweltproblematik gekommen ist. Fu�Nr Japan gilt jedoch als Besonderheit, daƒÀ nicht nur Verschmutzungen bzw. Scha�Ndigungen der natu�Nrlichen Umwelt, sondern Todesopfer und schwere Gesundheitsscha�Ndigungen in groƒÀem Umfang aufgetreten sind. In diesem Zusammenhang ist besonders die sogenannte Minamata-Krankheit bekannt geworden. Quecksilberhaltige Abwa�Nsser aus einer Industrieanlage in der Stadt Minamata/Kyushu waren in das Meer abgeleitet worden, und eine Vielzahl von Anwohnern, die in dieser Region gefangenen Fisch gegessen hatten, erlitt schwere durch Quecksilber verursachte Scha�Ndigungen des Zentralnervensystems. Diese Opfer wurden Ende der 50er Jahre o�Nffentlich bekannt. Ihre Zahl, einschlieƒÀlich der Todesopfer, bela�Nuft sich auf mehrere tausend Menschen. Ein exemplarischer Fall fu�Nr Luftverschmutzung war das Chemiewerk der Stadt Yokkaichi. Schadstoffe wurden aus der nach dem Zweiten Weltkrieg in der Stadt Yokka, Pra�Nfektur Mie, errichteten Erdo�Nl-Raf‚†‚‰ neriegroƒÀanlage in die Luft abgeleitet und verursachten eine dauerhafte Luftverschmutzung. Insbesondere Schwefeldioxid fu�Nhrte hauptsa�Nchlich in den 60er Jahren bei vielen Menschen zu schweren Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma).
�@�@�@ Es gibt daru�Nber hinaus eine Vielzahl von weiteren tragischen Zwischenfa�Nllen. Ihnen allen ist gemeinsam, daƒÀ sie mit der raschen Nachkriegsentwicklung der japanischen Wirtschaft aufgetreten sind.
�@�@�@ Die o�Nffentliche Verwaltung und das Recht in Japan haben in Reaktion darauf bis in die zweite Ha�Nlfte der 60er Jahre eine in keiner Weise angemesse Pra�Nvention von Umweltverschmutzungen und Wiedergutmachung fu�Nr die Opfer betrieben. Dies fu�Nhrte zur Entstehung und Verbreitung einer Bu�Nrgerbewegung, die die Pra�Nvention von Umweltverschmutzungen und Wiedergutmachung fu�Nr die Opfer einforderte. Da diese Bewegung zuna�Nchst von kommunalen Verwaltungen verlangte, UmweltschutzmaƒÀnahmen zu versta�Nrken, kam es in diesem Bereich zu entsprechenden Fortschritten. Landesweit wurden vom Ende der 60er bis zu Beginn der 70er Jahre verschiedene Gesetze erlassen. Ferner wurde 1971 das Umweltamt eingerichtet.
�@�@�@ Betrachtet man die Restriktionen fu�Nr die Emission von Schadstoffen, dann gab es damals keine strengen staatlichen Vorschriften. Es waren zuerst die Kommunen, die entsprechende MaƒÀnahmen einleiteten und strenge Richtwerte festlegten. So hat die Stadt Tokyo 1969 eine eigensta�Nndige Gemeindeverordnung zur Verhinderung von Umweltscha�Nden erstellt und darin strengere Restriktionen eingefu�Nhrt, als die entsprechenden staatlichen Vorschriften vorsahen. Der Staat hat damals diese u�Nber die landesweiten Gesetze hinausgehenden kommunalen Restriktionen als rechtswidrig angefochten. Unter dem Druck der o�Nffentlichen Meinung ist es dann 1970 zu einer Gesetzesnovellierung gekommen, die auch Restriktionen der Pra�Nfekturen anerkennt, welche in ihrer Strenge u�Nber staatliche Gesetze hinausgehen.
�@�@�@ Ferner gab es in den 70er Jahren Fortschritte bei der Wiedergutmachung von Gesundheitsscha�Ndigungen, die durch Umweltverschmutzung hervorgerufen wurden. Opfer von Gesundheitsscha�Ndigungen durch Luft- und Wasserverschmutzung forderten Wiedergutmachung auf zivilrechtlicher Grundlage gerichtlich ein. Unternehmen sind nun verpflichtet, dafu�Nr zu sorgen, daƒÀ die Gesundheit von Anwohnern nicht durch den Betrieb von Anlagen gescha�Ndigt wird (Pflicht zur Ermittlung der Gesundheitswirkung von Emissionsstoffen und Pflicht zur Beseitigung von Schadstoffen). Kommt es im Gefolge unzureichender Vorsorge zu Scha�Nden, haben sich die Unternehmen zivilrechtlich fu�Nr Fahrla�Nssigkeit zu verantworten und zur Wiedergutmachung von Scha�Ndigungen Schadensersatz zu leisten. Japanische Gerichte haben zu Beginn der 70er Jahre Urteile erlassen, in denen auf Fahrla�Nssigkeit der angeklagten Unternehmen befunden und Schadensersatzleistungen zugesprochen wurden. Ferner wurde wegen des bisher enormen zeitlichen Aufwandes fu�Nr gerichtlich herbeigefu�Nhrte Wiedergutmachung ein Schnellverfahren eingefu�Nhrt. Diese Regelungen sehen vor, daƒÀ erkrankten Personen, die als Gesundheitsopfer von Umweltverschmutzungen anerkannt sind, Entscha�Ndigungsgeld gezahlt wird. Im Falle der Atemwegserkrankungen durch Luftverschmutzung sind bis zu 100,000 Menschen als Opfer anerkannt und insgesamt pro Jahr ungefa�Nhr 100 Mrd. Yen Entscha�Ndigungsgelder gezahlt worden.
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�@�@�@ 2. Der mit dem Erdo�Nlschock einsetzende Wandel und die neuesten Entwicklungen
�@�@�@ Mitte der 70er Jahre suchte der Erdo�Nlschock die entwickelten Industriela�Nnder heim. Dieser Erdo�Nlschock hat auch auf die Wirtschaft Japans einen groƒÀen EinfluƒÀ gehabt. Der Schwerpunkt der staatlichen Politik verlagerte sich von UmweltschutzmaƒÀnahmen zu einer Pra�Nferierung der Wirtschaft bzw. wirtschaftlicher Interessen. Es kam eine Zeit der Stagnation bzw. der Ru�Nckschla�Nge in der Umweltpolitik. Besonders schwerwiegend war die weitgehende Lockerung der Umweltrichtlinien fu�Nr Stickstoffoxyde im Jahre 1978. Diese 1973 eingefu�Nhrten Richtlinien waren die weltweit strengsten. Sie wurden (von 0.02 auf 0.06 ppm) auf das Dreifache angehoben und dadurch gelockert. Hatte sich die Umweltsituation zu diesem Zeitpunkt derartig verbessert, daƒÀ strenge UmweltmaƒÀnahmen nicht mehr notwendig waren ? Keineswegs. So macht die graphische Darstellung im beigefu�Ngten Material deutlich, daƒÀ sich zum Beispiel bei der Luftverschmutzung durch Stickstoffoxyde die Lage nicht verbessert hatte.
�@�@�@ Anzeichen von Vera�Nnderungen traten in Japan gegen Ende der 80er Jahre zutage. Entscheidende Ursache dafu�Nr waren internationale Entwicklungen, denn Ende der 80er Jahre wurde die Umweltproblematik zum gro�NƒÀten internationalen Problem nach dem Ende des Kalten Krieges. 1989 wurde die Umweltproblematik erstmals auf dem Gipfel von Algier thematisiert. 1992 wurde die UN-Umweltschutz- und -Entwicklungskonferenz in Brasilien abgehalten und‡� sustainable development zum gemeinsamen sozialen Ziel erkla�Nrt. Diese internationalen Entwicklungen haben auch auf Japan eine groƒÀe Wirkung ausgeu�Nbt. So wurde 1993 ein Umweltgrundlagengesetz eingefu�Nhrt, das den grundlegenden Rahmen und die Richtung der japanischen Umweltpolitik bestimmte.
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II . Der derzeitige Stand der Umweltproblematik in Japan und diesbezu�Ngliche Aufgaben
�@�@�@ 1. Aktuelle Umweltprobleme in Japan
�@�@�@ Wie bereits oben erwa�Nhnt, hat die Industrie Japans, die seit der zweiten Ha�Nlfte der 50er Jahre eine schwunghafte Entwicklung genommen hatte, damit gleichzeitig in groƒÀem AusmaƒÀ ernsthafte Umweltverschmutzungen und schwerwiegende Scha�Ndigungen verursacht. In Reaktion darauf kamen mit der zweiten Ha�Nlfte der 60er Jahre verschiedenste MaƒÀnahmen zu breiter Wirkung, und es war in den 70er Jahren ein zunehmender Ru�Nckgang von unmittelbar lebens- und gesundheitsgefa�Nhrdenden Umweltverschmutzungen zu registrieren. Gleichwohl ist die Umweltproblematik im heutigen Japan keinesfalls ein der Vergangenheit angeho�Nrendes Problem. Als repra�Nsentative Probleme lassen sich folgende benennen :
a)�@ Wiedergutmachungsprobleme von Scha�Ndigungen, die bis in die 60er Jahre hinein aufgetreten waren, sind teilweise noch nicht gelo�Nst. Als besonders schwerwiegend ist die Minamata-Krankheit anzufu�Nhren. Noch immer sind tausende Opfer ohne jede Entscha�Ndigungszahlung. Das schadensverursachende Unternehmen verfu�Ngt nicht u�Nber die Finanzkraft, alle Opfer zu entscha�Ndigen, so daƒÀ staatliche Wiedergutmachung erforderlich ist. Jedoch ist umstritten, welche Patienten mit welchen Krankheitsbildern als Minamata-Erkrankte anzuerkennen sind, in welchem AusmaƒÀ zu entscha�Ndigen ist, und ob der Staat u�Nberhaupt fu�Nr eine derartige Wiedergutmachung verantwortlich ist.
b)�@ Die durch Erdo�Nl-Kombinate verursachte Luftverschmutzung war besonders in den 60er Jahren schwerwiegend. Danach nahm die durch Schwefeldioxid verursachte Verschmutzung als Folge strenger staatlicher und kommunaler Restriktionen ab. Demgegenu�Nber nimmt die durch Stickstoffdioxid verursachte Verschmutzung neuerdings eher zu, insbesondere die durch Autoabgase verursachte Verschmutzung entlang der HauptverkehrsstraƒÀen. Die Daten der entlang von HauptverkehrsstraƒÀen eingerichteten LuftverschmutzungsmeƒÀeinrichtungen weisen etwa bei 30�“ der MeƒÀstellen Werte oberhalb selbst der 1978 stark gelockerten Richtwerte von 0.06 ppm aus. Im Juli 1995 ist ein Urteil ergangen, das den gesundheitsgefa�Nhrdenden EinfluƒÀ der Autoabgase entlang der LandesstraƒÀe und Autobahn zwischen Kobe und Osaka anerkennt und eine Entscha�Ndigungspflicht des diese StraƒÀen unterhaltenden bzw. verwaltenden Staates bzw. seiner Einrichtungen bejahte. Japan hatte bereits 1978 zu einem, international gesehen, sehr fru�Nhen Zeitpunkt strenge Autoabgasvorschriften erlassen. Zudem schritt auch die Verbesserung der Automotoren voran. Aber die Anzahl der registrierten Fahrzeuge nahm rasch zu, der Verkehr konzentrierte sich auf sta�Ndtische Gebiete, die Zahl der Lkw mit Dieselmotoren und entsprechend hohem AusstoƒÀ von Stickstoffdioxid ist sehr hoch, und infolge dessen hat sich die Luftverschmutzung leider nicht entscheidend verbessert.
c)�@ Auch der Mu�Nll ist ein ernsthaftes Umweltproblem. So belief sich in Japan 1990 der Industrieabfall auf etwa 390 Mio. Tonnen im Jahr und der allgemeine Abfall auf etwa 50 Mio. Tonnen. Die Abfallhalden stehen unmittelbar davor, ihre Kapazita�Ntsgrenzen zu erreichen. Ferner tritt mit der Mu�Nllverbrennung ebenfalls Umweltverschmutzung auf.
d)�@ Die Zersto�Nrung der natu�Nrlichen Umwelt wie Ku�Nsten und Berge durch die Errichtung von Golfpla�Ntzen und anderen Freizeiteinrichtungen schreitet voran. Im Ergebnis der Konzentration von Menschen und Industrie in den sta�Ndtischen Regionen kommt es in vielen landwirtschaftlich orientierten Dorf- und Bergregionen zu einem Ru�Nckgang der Bevo�Nlkerung. Zum Zwecke der regionalen Wirtschaftsfo�Nrderung plant man nun in vielen Fa�Nllen, Freizeiteinrichtungen wie Hotels und Golfpla�Ntze zu errichten. Jedoch kommt es dabei ha�Nu‚†‚‰ g zur Abholzung von Wa�Nldern, dem massiven Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und anderen Formen der Naturzersto�Nrung. Restriktionen gegen derartige Naturzersto�Nrung sind zu versta�Nrken. Die japanische Regierung hat die Absicht, die regionale Wirtschaftsentwicklung zu fo�Nrdern, tendiert aber eher dazu, existierende Vorschriften zu lockern. Insbesondere wurde 1987 ein sogenanntes Ressort (Freizeitanlagen)-Gesetz eingefu�Nhrt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Errichtung von Freizeitanlagen zu fo�Nrdern und hebt Bodennutzungsbeschra�Nnkungen auf bzw. lockert sie. Dies wiederum verscha�Nrft die oben genannten Probleme.
e)�@ In dem MaƒÀe, wie sich die Umweltvorschriften in Japan verscha�Nrften, kam es, um selbigen auszuweichen, zur Verlagerung von Produktionssta�Ntten in Entwicklungsla�Nnder mit weniger strengen Vorschriften (insbesondere in asiatische La�Nnder). Welchen Umweltrichtlinien unterwerfen sich nun ins Ausland expandierende japanische Unternehmen ? Einer Untersuchung des Umweltamtes zufolge haben 61�“ der befragten im Ausland ta�Ntigen japanischen Unternehmen geantwortet, daƒÀ sie MaƒÀnahmen in U�N bereinstimmung mit den Richtlinien des dortigen Landes treffen. 13�“ der befragten Unternehmen gaben an, den japanischen Richtlinien zu folgen. Die in Japan gu�Nltigen Richtlinien sind streng. Und die Zahlen belegen den hohen Anteil von Unternehmen, die im Ausland nicht die strengen japanischen, sondern die weniger strengen landesu�Nblichen Vorschriften beru�Ncksichtigen. Daru�Nber hinaus gibt es Fa�Nlle, bei denen selbst diese weniger restriktiven Vorschriften nicht eingehalten und Umweltverschmutzungen hervorgerufen wurden.
�@�@�@ So wird deutlich, daƒÀ die Umweltproblematik im heutigen Japan keineswegs ein Problem der Vergangenheit darstellt. Die Umweltpolitik ist aufgefordert, aus der Stagnation, die von der zweiten Ha�Nlfte der 70er Jahre bis in die 80er Jahre hinein wa�Nhrte, auszubrechen und in eine neue Entwicklungsphase einzutreten. Dabei hat das Umweltrecht eine groƒÀe Rolle zu spielen.
�@�@�@ 2. Das neuere Umweltrecht in Japan
�@�@�@ In der Umweltpolitik und im Umweltrecht im Japan der 70er Jahre ging es hauptsa�Nchlich um die Gesundheitsscha�Nden und andere Beeintra�Nchtigungen des allta�Nglichen Lebens infolge von Umweltverschmutzung. Einerseits fu�Nhrten Staat und Kommunen Emissionsbeschra�Nnkungen fu�Nr wirtschaftliche Aktivita�Nten ein, wa�Nhrend sie andererseits Regelungen zur unverzu�Nglichen Entscha�Ndigung von Opfern trafen. Die strengen Vorschriften haben wiederum eine entsprechende Technologieentwicklung gefo�Nrdert.
�@�@�@ Die Fortschrittlichkeit dieser Politik‚†‚‰ ndet sich auch in einem OECD-Report von 1977 gewu�Nrdigt. Doch gleichzeitig wurde der Nachholbedarf in den Bereichen allta�Ngliche Lebensqualita�Nt und Naturschutz deutlich, worauf u�Nbrigens besagter Bericht auch hinweist.
�@�@�@ Ferner erlebt die japanische Umweltpolitik seit der zweiten Ha�Nlfte der 70er Jahre einen tendenziellen Ru�Nckschlag. In den 80er Jahren wurde in der japanischen Politik die Idee des Neoliberalismus bestimmend, demgema�NƒÀ die staatlichen Restriktionen soweit wie mo�Nglich zu lockern bzw. zu beseitigen sind. Jedoch durchbricht das 1993 angenommene Umweltgrundlagengesetz diese Stagnationstendenz und birgt in sich das Potential fu�Nr weitere Fortschritte in der japanischen Umweltpolitik. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind aus der Sicht der Entwicklung des Umweltrechts in Japan in folgenden Punkten von fundamentaler Bedeutung :
a)�@ Das bisherige japanische Umweltrecht ist zweigeteilt : zum einen in das durch das Grundgesetz gegen Umweltverschmutzung zentral begru�Nndete System (hier geht es um Umweltverschmutzung, die durch menschliche Ta�Ntigkeit hervorgerufen wird und lebensbedrohende, gesundheitliche und das Alltagsleben beeintra�Nchtigende Scha�Nden verursacht) und zum anderen in das Naturschutzsystem, bestimmt durch das Naturschutzgesetz. Beide waren nicht ausreichend aufeinander bezogen und abgestimmt. Das neue Umweltgrundlagengesetz integriert nun beide Systeme.
b)�@ Die bisherigen Methoden des Umweltschutzes beruhten in Japan auf zwei Sa�Nulen : zum einen auf den Schadstoffemissionsbeschra�Nnkungen des Staates und der Kommunen und zum anderen auf der Entscha�Ndigung von Opfern durch zivilrechtliche Regelungen zur Verantwortung und Entscha�Ndigung. Dies allein wurde aber unzureichend angesichts der zunehmenden Komplexita�Nt der Umweltprobleme, insbesondere hinsichtlich der Vielfalt von Verschmutzungsursachen. Das neue Umweltgrundlagengesetz verweist nun auf die Notwendigkeit solcher verschiedenen Mittel, wie z. B. der Festlegung eines Umweltschutzgrundlagenplanes (Paragraph 15) und der Einfu�Nhrung wirtschaftlich-‚†‚‰ nanzieller Mittel (Paragraph 22).
c)�@ Das neue Umweltgrundlagengesetz bestimmt eindeutig als Ziel die auf dem Rio-Gipfel besta�Ntigte‡� sustainable development (Paragraph 4). Ferner verweist es darauf, daƒÀ zur Verwirklichung dieses Zieles eine Korrektur der gegenwa�Nrtigen japanischen Gesellschaft, einschlieƒÀlich der Art und Weise der Lebensfu�Nhrung, notwendig ist. Beides hat es als Merkmale des Umweltrechtes in Japan bisher nicht gegeben.
�@�@�@ Gleichwohl handelt es bei dem Umweltgrundlagengesetz um ein Grundlagengesetz, das die anzustrebende Art und Weise der Umwelterhaltung anzeigt. Zur Verwirklichung seiner Zielvorgaben bedarf es konkreter Gesetzgebungen und verwaltungspraktischer MaƒÀnahmen. So ist eine den Zielvorgaben des Umweltgrundlagengesetzes verpflichtete Rechtsgebungs- und Verwaltungspraxis zu wu�Nnschen.
�@�@�@ Um Umweltpolitik wirksam werden zu lassen, bedarf es im weiteren der aktiven Teilnahme der Bu�Nrger als Rechtssubjekte am politischen Entscheidungs- und RealisierungsprozeƒÀ. Genau in diesem Punkt aber weist das japanische Rechtssystem einen Vielzahl von Schwa�Nchen auf. So ist ein Recht der Bu�Nrger auf unversehrte Umwelt (Umweltanrecht) gerichtlich nicht anerkannt. Wege fu�Nr Umweltschutzvereine, gerichtlich auf Umwelterhaltung zu klagen wie in Deutschland, sind in Japan nicht gegeben. Die Umweltvertra�Nglichkeitspru�Nfung ist ebenfalls ungeregelt. Die Verbesserung in all diesen Punkten ist von Umweltschutzaktivisten und Rechtsanwaltskammern im ProzeƒÀ der Erarbeitung des Umweltgrundlagengesetzes letztlich ohne Erfolg gefo�Nrdert worden.
�@�@�@ Ein besonders schwerwiegendes Problem besteht darin, daƒÀ es keine Bestimmungen fu�Nr eine Umweltvertra�Nglichkeitspru�Nfung gibt. Die Umweltvertra�Nglichkeitspru�Nfung ist fu�Nr die vorbeugende Verhinderung von Umweltverschmutzung unverzichtbar. In Japan existiert aber diesbezu�Nglich selbst heute noch kein staatliches Gesetz. Praktisch wird zwar eine Umweltvertra�Nglichkeitspru�Nfung durch Verwaltungskontrolle und -direktive sowie Kommunalverordnungen im Falle o�Nffentlicher Projekte durchgefu�Nhrt. Vieles ist dabei jedoch ungeregelt, so z. B. die Rechte und das Verfahren der Bu�Nrgerbeteiligung.
�@�@�@ Hinsichtlich der rechtlichen Regelung dieser Fragen wurden groƒÀe Erwartungen an das neue Gesetz gestellt, denen aber lediglich mit einer abstrakten Regelung in Paragraph 20 (derzufolge‡� die notwendigen MaƒÀnahmen zu treffen sind ) entsprochen wurde.
�@�@�@ Was Bu�Nrgerrechte an der Umwelt anbelangt, so existieren Kommunalverordnungen, die weit u�Nber die staatlichen Gesetze hinausgehen. Beispielsweise legt die Umweltgrundlagenverordnung der Stadt Kawasaki fest, daƒÀ die Bu�Nrger ein Recht auf eine sichere, gesundheits- und lebensfreundliche Umwelt haben.
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�@�@�@ 3 . Charakteristika der Umweltpolitik und des Umweltrechtes in Japan im Vergleich zu Deutschland
�@�@�@ Nachfolgend werde ich die Charakteristika der bis hierher beschriebenen Umweltproblematik und des Umweltrechtes in Japan im Vergleich zu Deutschland herausarbeiten.
a)�@ Erstens ist darauf hinzuweisen, daƒÀ sich in Japan das Problem der Umweltverschmutzung als Eingriff in Bu�Nrgerrechte hauptsa�Nchlich durch Gesundheitsscha�Ndigungen manifestierte und die meisten MaƒÀnahmen entsprechend auf die Wiedergutmachung derartiger Scha�Ndigungen sowie ihre Pra�Nvention ausgerichtet waren. Fu�Nr Deutschland hingegen ist davon auszugehen, daƒÀ die Umweltproblematik zu wesentlichen Teilen vom unmittelbaren Schutz der natu�Nrlichen Umwelt, wie z. B. im Zusammenhang mit der Waldzersto�Nrung durch den sauren Regen, bestimmt ist. Wenn dem so ist, dann ist der oben genannte Punkt als Besonderheit der Situation in Japan zu bezeichnen. So kann man allein daran erkennen, wie schwerwiegend die Umweltverschmutzung in Japan gewesen ist. Zugleich bringt eine derart unterschiedlich hervortretende Umweltproblematik entsprechende Differenzierungen im Umweltrecht des jeweiligen Landes hervor. So wird mit Blick auf Strafregelungen bei Umweltverschmutzung deutlich, daƒÀ in Japan nicht der Tatvorgang der Umweltverschmutzung selbst zum Strafgegenstand gemacht wird, sondern die durch die Umweltverschmutzung hervorgerufenen Scha�Ndigungen von Leben, Gesundheit und Vermo�Ngen bestraft werden. Es gibt also keine Festlegung wie im deutschen Umweltstrafrecht, der zufolge die Umwelt als solche ein Rechtsgut darstellt.
b)�@ Zweitens hat die dem Umweltschutz verschriebene Bu�Nrgerbewegung in Japan ihren Ausgangspunkt in der Bewegung der Opfer von Umweltverschmutzung (insbesondere Gesundheitsgescha�Ndigte) sowie der sie unterstu�Ntzenden Menschen. Ihr Ziel bestand im wesentlichen in der Wiedergutmachung und Pra�Nvention von Scha�Nden. Natu�Nrlich existiert auch in Japan eine Bewegung, die den Schutz der natu�Nrlichen Umwelt fordert. Beide haben sich aber auf verschiedenen Wegen und auf unterschiedliche Weise entwickelt.
c)�@ Drittens hat sich die Bu�Nrgerbewegung in Japan hauptsa�Nchlich darauf konzentriert, Forderungen an die Kommunen zu stellen und gerichtliche Wiedergutmachung (hauptsa�Nchlich als Gerichtsklagen auf Entscha�Ndigung wegen illegaler Handlungen / Gesetzesversto�NƒÀe) zu verlangen. Opfer und die sie unterstu�Ntzenden Bu�Nrgerbewegungen haben die Haftung der verklagten Unternehmen, des Staates und der Verwaltung gerichtlich eingefordert, mit Urteilen zu ihren Gunsten die o�Nffentliche Meinung mobilisiert und auf diesem Wege Unternehmen und den Staat aufgefordert, Verbesserungen bei Schadensbegleichung sowie die Versta�Nrkung von Restriktionen zu realisieren. 1978 wurden die Regelungsrichtlinien fu�Nr Stickstoffdioxid zwar gelockert. Es ist aber diesbezu�Nglich zu Zivilrechtsklagen wegen Luftverschmutzung und in letzter Zeit zu Urteilen zugunsten der Gescha�Ndigten gekommen. In diesen Fa�Nllen wurde der Staat neben der Wahrnehmung seiner Entscha�Ndigungspflicht angewiesen, UmweltschutzmaƒÀnahmen im StraƒÀenbereich u�Nber das bisher u�Nbliche MaƒÀ hinaus zu treffen.
d)�@ Viertens ist infolge des bisher Gesagten die Rolle des Privatrechts im Umweltrecht (insbesondere Entscha�Ndigungsgesetz) um ein vielfaches gro�NƒÀer als in Deutschland.
e)�@ Fu�Nnftens ist eine Besonderheit der japanischen Umweltpolitik darin auszumachen, daƒÀ, wie bereits mehrmals festgestellt, die kommunale Politik der staatlichen Politik voraus ist. So hat die Stadt Tokyo im Jahre 1969 strengere Vorschriften als der Staat erlassen. Der Staat hat dies als rechtswidrig angefochten, muƒÀte aber unter dem Druck der o�Nffentlichen Meinung im nachhinein die Regelungen der Stadt Tokyo in gleicher Strenge u�Nbernehmen. Die Stadt Yokka und die Pra�Nfektur Mie haben dem Staat vorausgreifend eine Wiedergutmachungsregelung fu�Nr die Opfer der Luftverschmutzung im Chemie-Kombinat Yokka getroffen, die spa�Nter vom Staat als Wiedergutmachungsregelung u�Nbernommen bzw. zu einer solchen entwickelt worden ist. Die Stadt Kawasaki hat in ihrer Umweltgrundlagenverordnung umweltbezogene Rechte der anwohnenden Bu�Nrger festgeschrieben. Ferner hat der Staat trotz heftigen Bu�Nrgerprotestes fu�Nr die Wiedergutmachungsregelungen festgelegt, ab 1988 keine neuen Patienten mehr als regelungsrelevant anzuerkennen. Doch hat die Stadt Osaka mittels eigener Regelungen entsprechende Kosten medizinischer Betreuung subventioniert. Als Ursachen fu�Nr das Voranschreiten der Kommunen sind folgende Punkte denkbar. Die Kommunen sind einfach als o�Nffentliche Verwaltungen im direkten Kontakt mit den Bu�Nrgern gezwungen, deren Forderungen gegen Umweltverschmutzung wahrzunehmen. In den japanischen Kommunen werden die jeweiligen Oberha�Nupter (Bu�Nrgermeister, Gouverneur) von den Bu�Nrgern in direkter Wahl gewa�Nhlt, was in der betreffenden Region bzw. Kommune Forderungen nach der Verbesserung der Lebensumwelt einfacher Geltung verschafft als dies bei Forderungen gegenu�Nber der Staatspolitik der Fall ist.
f)�@ Sechstens ist es infolge der oben erwa�Nhnten MaƒÀnahmen, Gesetze und Bewegungen bis zur Mitte der 70er Jahre in Japan zu groƒÀen Erfolgen gekommen, beispielsweise bei der Verscha�Nrfung von Restriktionen gegenu�Nber Umweltverschmutzungsquellen oder bei der Entwicklung von Umweltschutztechnik. Zugleich haben die strengen Vorschriften fu�Nr Autoabgase die technologische Entwicklung der japanischen Automobilindustrie gefo�Nrdert. Der deutsche Umweltexperte Prof. Helmut Weidner hat davon gesprochen, daƒÀ es im japanischen Recht und der japanischen Rechtstheorie viele Punkte gebe, die lehrreich auch fu�Nr viele andere Industriestaaten seien. Dabei halte ich perso�Nnlich die folgenden Punkte fu�Nr besonders bedeutsam :
1.�@ Verschiedene Untersuchungen zu Scha�Ndigungen durch Umweltverschmutzung wurden durchgefu�Nhrt und Recht wie Politik basierend auf einer genauen Erfassung der Scha�Ndens- bzw. Schadigungslage entwickelt.
2.�@ Dabei wurden die Ursachen der Umweltverschmutzung aufgekla�Nrt und hinsichtlich dieser Ursachen strenge Restriktionen getroffen.
3.�@ Bu�Nrgerbewegungen und Kommunen haben eine wichtige Rolle gespielt.
g)�@ Jedoch haben Umweltpolitik und Umweltrecht in Japan seit der zweiten Ha�Nlfte der 70er Jahre aus AnlaƒÀ des Erdo�Nlschocks einen groƒÀen Ru�Nckschlag erlitten. Mit Beginn der 90er Jahre sind Anzeichen fu�Nr einen Wandel zu beobachten, beispielsweise die Einfu�Nhrung des Umweltgrundlagengesetzes. Es ist aber davon auszugehen, daƒÀ es Zeit braucht, bis sich diese neuen Entwicklungen durchsetzen werden. Darin besteht ein Unterschied zu Deutschland, das mit dem Beginn der 80er Jahre neue Entwicklungen aufzuweisen hat. Japanische Forscher und Umweltaktivisten registrieren an der Umweltpolitik und dem Umweltrecht in Deutschland mit besonderem Interesse das hohe Niveau des UmweltbewuƒÀtseins der deutschen Bu�Nrger. Man kann wohl sagen, daƒÀ gerade dieses das Fundament fu�Nr die verschiedensten Entwicklungen im Umweltrecht der neuesten Zeit ist (z. B. Novellierung des Naturschutzgesetzes, Einfu�Nhrung des Umwelthaftungsgesetzes, Grundgesetza�Nnderung mit der Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel).
h)�@ Zum SchluƒÀ mo�Nchte ich darauf hinweisen, daƒÀ die Zuga�Nnge zur Politik in Japan zu schmal sind, um die Forderungen von Bewegungen nach Umweltschutz einzubringen. Dies gilt insbesondere fu�Nr den staatlichen (landesweiten) Bereich. Es gibt in Japan eben keine Umweltschutzpartei mit politischer EinfluƒÀkraft wie‡� Die Gru�Nnen in Deutschland. Ferner ist das Umweltamt ohne groƒÀe politische Autorita�Nt im Gefu�Nge des staatlichen Verwaltungsapparates.
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SchluƒÀbemerkung
�@�@�@ Wie ich beschrieben habe, weisen Umweltpolitik und Umweltrecht in Japan im Vergleich zu Deutschland eine Vielzahl von unterschiedlichen Merkmalen auf. Natu�Nrlich bedingen die Unterschiede in der Art des Zutagetretens des UmweltbewuƒÀtseins, in den geographischen Bedingungen und in der sozialo�Nkonomischen Verfassung beider La�Nnder, daƒÀ nicht unmittelbar und sofort japanische Erfahrungen fu�Nr Deutschland oder umgekehrt deutsche Erfahrungen fu�Nr Japan relevant werden. Gleichwohl erfordert die Umweltproblematik und die damit verbundene Frage, ob und wie im 21. Jahrhundert die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft mit dem Schutz der Umwelt in Einklang gebracht werden kann, notwendigerweise ein gemeinsames Nachdenken u�Nber die Daseinsweise zuku�Nnftiger postindustrieller Gesellschaften. In diesem Sinne ist es erforderlich, sich nicht nur u�Nber die positiven Momente, sondern auch u�Nber die Schwachstellen im Erfahrungsschatz beider La�Nnder auszutauschen.
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