RITSUMEIKAN LAW REVIEW No.16 March 2000


Umweltschutz durch Strafrecht in Japan
 
 

T. MATSUMIYA




1. �@�@�@Wie �˜�˜ 324ff. StGB und andere Gesetze in Deutschland gibt es auch in Japan viele Gesetze zum Umweltschutz : z. B. das allgemeine Gesetz zur Beka�Nmpfung von Umweltscha�Nden/Umweltverschmutzungen, das Gesetz zur Bestrafung der menschliche Gesundheit gefa�Nhrdenden Umweltscha�Ndigung, das Gesetz zur Lo�Nsung des Konfliktes am Umweltschaden usw. Diese Gesetze wurden von 1967 bis 1970, also fru�Nher als in Deutschland, erlassen.

2. �@�@�@Aber hinter diesen Gesetzgebungen verbergen sich viele ja�Nmmerliche Opfer. In einer kleinen Stadt, die Minamata heiƒÀt, wurden ab ca. 1955 durch organisches Quecksilber mehr als tausend Menschen geto�Ntet Hund u�Nber zehntausend verletzt. Organisches Quecksilber scha�Ndigt das Nervenzentrum deƒÀ Menschen so, das der Mensch verru�Nckt wird und stirbt. Auch danach noch kam es zu einer gleichen Scha�Ndigung bei der Stadt Niigata. (Die a�Nhnliche Fa�Nlle erleben wir jetzt im Amazonasgebiet.) In Toyama in Japan wurden viele Menschen durch Kadmium geto�Ntet oder verletzt. All diese Schwermetalle waren von einigen groƒÀen Fabriken in Gewa�Nsser eingeleitet worden. Menschen, die Fische und Muscheln aus diesen Gewa�Nssern oder den Reis aus der verunreinigten Gegend gegessen hatten, erkrankten.

3. �@�@�@Aber der Staat und die Regionalverwaltungen trafen zu spa�Nt die no�Ntigen MaƒÀnahmen, denn damals ging in Japan die Wirtschaft dem Umweltschutz vor. Das Leben des Menschen stand sogar hinter der Wirtschaft zuru�Nck. Die wahre Ursache wurde zuna�Nchst verheimlicht. Es gibt eine Episode : In der Fabrik in Minamata fand ein Experiment statt, bei dem man einer Katze Fressen, das mit Wasser aus der Fabrik begossen wurde, gab. Die Katze wurde infolge dessen krank, wie man erwartet hatte. Aber das Ableiten der Abwa�Nsser wurde nicht eingestellt. Das Ergebnis des Experimentes wurde der Bevo�Nlkerung verschwiegen. Wer Anspruch auf den Stopp der Abwa�Nsser und auf Schadenersatz erhob, wurde fu�Nr einen No�Nrgler gehalten. Eines Tages wurde ein Patient, der gegen das entsprechende Unternehmen protestiert und mit dem Personal eine Schla�Ngerei gehabt hatte, wegen Ko�Nrperverletzung angeklagt, wa�Nhrend das Personal nicht zur Verantwortung gezogen wurde. Die Rechtsanwa�Nlte des Patienten behaupteten, beila�Nu‚†‚‰ g gesagt, daƒÀ die Staatsanwaltschaft ihre Anklagebefugnis miƒÀbraucht habe, und das Gericht stellte den ProzeƒÀ ein. Aber der ProzeƒÀ hatte bis dahin ca. 8 Jahre gedauert. (Die Theorie vom MiƒÀbrauch der Anklagebefugnis wurde in Japan u�Nbrigens zum erstenmal von einem Professor meiner Universita�Nt entwickelt.)

4. �@�@�@Der Pra�Nsident des Unternehmens und der Leiter der Fabrik in Minamata waren in der Zwischenzeit wegen fahrla�Nssiger To�Ntung und Verletzungen angeklagt worden, denn die Patienten hatten gegen sie Strafantrag wegen Totschlags gestellt und die Kritik an der Haltung der Regierung war immer sta�Nrker worden. Die Staatsanwaltschaft fand es dennoch unmo�Nglich, den Vorsatz des Totschlags zu erweisen. Aber hierbei gab es tatsa�Nchlich einige Probleme. Die Verja�Nhrungsfrist der fahrla�Nssigen To�Ntung betrug drei Jahre, und die Verantwortlichen wurden erst 1975 angeklagt, 15 Jahre nach dem Vorfall. Zu diesem Zeitpunkt war auch das Ableiten der Abwa�Nsser aus der Fabrik schon 15 Jahre lang eingestellt. Normalerweise wa�Nre die Anklage verja�Nhrt gewesen. Aber es gab einen Patienten, der kurz vor Erhebung der Anklage gestorben war. Ohne ihn ha�Ntte der ProzeƒÀ nicht stattgefunden. AuƒÀerdem gab es noch ein Problem. Dieser Patient war als Embryo krank geworden, kam daher bereits schwerbehindert auf die Welt und starb mit 12 Jahren. Schon vor seiner Geburt war die Entwa�Nsserung zu Ende gewesen. Die Angeklagten hatten nicht einen Menschen geto�Ntet, sondern nur einen Embryo verletzt, und die fahrla�Nssige Verletzung eines Embryos ist in Japan noch keine Straftat, anders als in Deutschland. Das Gericht nahm jedoch wiederum im Unterschied zu Deutschland- die fahrla�Nssige To�Ntung an. Das begru�Nndete es folgendermaƒÀen : Da ein Embryo ein Teil des Ko�Nrpers seiner Mutter sei, haben die Angeklagten einen Menschen verletzt, und da der Patient ein Mensch gewesen sei, als er starb, und die Ursache seines Todes auf die Handlungen der Angeklagten zuru�Nckgehe, haben sie einen Menschen geto�Ntet. Das war ein TrugschluƒÀ, den nicht einmal ein Kind von 6 Jahren akzeptiert ha�Ntte. Manche Autoren befu�Nrchteten eine Krise des Rechtsstaatsprinzips. Ich halte es fu�Nr eine Folge der verspa�Nteten MaƒÀnehmen seitens der Regierung.

5. �@�@�@Andererseits wurden die Gesetze zum Umweltschutz nicht so ha�Nu‚†‚‰ g angewandt, wie man es zuna�Nchst erwartet hatte. Man kann sogar Stimmen aus der Finanzwelt ho�Nren, daƒÀ die Probleme der Umweltscha�Ndigungen nun vorbei seien. Die Beho�Nrde fordert von den Unternehmern nicht so streng, sich an die Umweltschutzstandards zu hatten, denn sie geht davon aus, daƒÀ zu strenge Forderungen die Beziehung zu den Unternehmern belasten und daher eine glatte Verwaltung sto�Nren. Wichtig beim Umweltschutz ist also nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die Einstellung desjenigen, der die Gesetze anwendet.