| RITSUMEIKAN LAW REVIEW No.16
March 2000
Nachwort
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�@�@�@ Auf die Herkunft der in diesem Sammelband zusammengetragenen Abhandlungen hat Herr Rektor Meincke von der Universita�Nt zu Ko�Nln bereits in seinem Vorwort hingewiesen. �@�@�@ Einige dieser Beitra�Nge wurden anschliessend in leicht abgea�Nnderter Form auf Japanisch unter dem Titel‡� Leben und Recht alter Menschen von Sumio Okawa, Shuhei Ninomiya und Naoko Kano (Hrsg.) beim Yuhikaku Verlag (1999) vero�Nffentlicht. Ich halte die Publikationen in dem vorliegenden Heft fu�Nr wichtig und interessant, weil es bisher nur wenig Literatur auf Deutsch u�Nber die Rechtlage in Japan gibt. �@�@�@ Seit diesem Symposium ist u�Nber die Rechtsfragen der alternden Gesellschaft immer wieder heftig diskutiert worden. Das japanische BGB wurde unter diesem Aspekt reformiert, die Gesetzesa�Nnderung wird am 1. April 2000 in Kraft treten. Die Begriffe des Entmu�Nndigten und Quasi-Entmu�Nndigten wurden abgeschafft und dafu�Nr die neuen Begriffe des Erwachsenenbevormundeten, des Pflegebedu�Nrftigen und des Hilfsbedu�Nrftigen eingefu�Nhrt, die zusammen mit den Minderja�Nhrigen nunmehr als �ebeschra�Nnkt Gescha�Nftsfa�Nhige�f gelten. Die Rechtsgescha�Nfte des dem fru�Nheren Entmu�Nndigten entsprechenden Erwachsenenbevormundeten u�Nber �eGescha�Nfte des ta�Nglichen Lebens�f ko�Nnnen nicht angefochten werden (�˜ 9 JBGB), womit auf die den Menschen verbliebenen Fa�Nhigkeiten Ru�Ncksicht genommen wurde. Im japanischen Bu�Nrgerlichen Recht ko�Nnnte man an sich erst mit der Aufhebung des Begriffs der Gescha�Nftsunfa�Nhigkeit von der Beschra�Nnkung der Gescha�Nftsfa�Nhigkeit sprechen (da jedoch �˜ 714 nicht gea�Nndert wurde, ist der Begriff des �eGescha�Nftsunfa�Nhigen�f im Gesetz verblieben). �@�@�@ Das Institut des gesetzlichen Vormunds fu�Nr Entmu�Nndigte wurde mit der Aufhebung des �˜ 840 ebenso wie die Regelung u�Nber die Beschra�Nnkung der Anzahl der Vormunde (�˜ 843) abgeschafft. Der gewillku�Nrte Vormundschaftsvertrag wurde anerkannt und das System zur Eintragung der Vormundschaft neu eingefu�Nhrt. �@�@�@ Im Rahmen der geschichtlichen Entwicklung des japanischen BGB stellt diese Reform eine wichtige Epoche in bezug auf den Wandel vom Bild des Menschen dar. Es wird eine ku�Nnftige Aufgabe sein, die Entwicklung der Verha�Nltnisse und die Rechtslage nach Inkrafttreten der Reform zu analysieren. Diese Reform versucht, als Kriterium fu�Nr den Erwachsenenbevormundeten, den Pfelegbedu�Nrftigen und den Hilfsbedu�Nrftigen die �ezur Erkenntnis der Sache erforderliche Einsicht entsprechend ihrer geistigen Beeintra�Nchtigung�f zu bestimmen. Insoweit muss auch aus dogmatischer Sicht der Zusammenhang mit dem Begriff der Willensfa�Nhigkeit deutlich gemacht werden. In Zukunft mo�Nchten wir uns der Lo�Nsung dieser Aufgabe als einem internationalen gemeinsamen Forschungsthema widmen.
�@�@�@Professor Sumio Okawa, Dekan der juristischen Fakulta�Nt der Ritsumeikan Universita�Nt�@�@
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