RITSUMEIKAN LAW REVIEW No.16 March 2000


Nachwort
 
 




@@@ Auf die Herkunft der in diesem Sammelband zusammengetragenen Abhandlungen hat Herr Rektor Meincke von der UniversitaNt zu KoNln bereits in seinem Vorwort hingewiesen.

@@@ Einige dieser BeitraNge wurden anschliessend in leicht abgeaNnderter Form auf Japanisch unter dem Titel‡ Leben und Recht alter Menschen von Sumio Okawa, Shuhei Ninomiya und Naoko Kano (Hrsg.) beim Yuhikaku Verlag (1999) veroNffentlicht. Ich halte die Publikationen in dem vorliegenden Heft fuNr wichtig und interessant, weil es bisher nur wenig Literatur auf Deutsch uNber die Rechtlage in Japan gibt.

@@@ Seit diesem Symposium ist uNber die Rechtsfragen der alternden Gesellschaft immer wieder heftig diskutiert worden. Das japanische BGB wurde unter diesem Aspekt reformiert, die GesetzesaNnderung wird am 1. April 2000 in Kraft treten. Die Begriffe des EntmuNndigten und Quasi-EntmuNndigten wurden abgeschafft und dafuNr die neuen Begriffe des Erwachsenenbevormundeten, des PflegebeduNrftigen und des HilfsbeduNrftigen eingefuNhrt, die zusammen mit den MinderjaNhrigen nunmehr als ebeschraNnkt GeschaNftsfaNhigef gelten. Die RechtsgeschaNfte des dem fruNheren EntmuNndigten entsprechenden Erwachsenenbevormundeten uNber eGeschaNfte des taNglichen Lebensf koNnnen nicht angefochten werden (˜ 9 JBGB), womit auf die den Menschen verbliebenen FaNhigkeiten RuNcksicht genommen wurde. Im japanischen BuNrgerlichen Recht koNnnte man an sich erst mit der Aufhebung des Begriffs der GeschaNftsunfaNhigkeit von der BeschraNnkung der GeschaNftsfaNhigkeit sprechen (da jedoch ˜ 714 nicht geaNndert wurde, ist der Begriff des eGeschaNftsunfaNhigenf im Gesetz verblieben).

@@@ Das Institut des gesetzlichen Vormunds fuNr EntmuNndigte wurde mit der Aufhebung des ˜ 840 ebenso wie die Regelung uNber die BeschraNnkung der Anzahl der Vormunde (˜ 843) abgeschafft. Der gewillkuNrte Vormundschaftsvertrag wurde anerkannt und das System zur Eintragung der Vormundschaft neu eingefuNhrt.

@@@ Im Rahmen der geschichtlichen Entwicklung des japanischen BGB stellt diese Reform eine wichtige Epoche in bezug auf den Wandel vom Bild des Menschen dar. Es wird eine kuNnftige Aufgabe sein, die Entwicklung der VerhaNltnisse und die Rechtslage nach Inkrafttreten der Reform zu analysieren. Diese Reform versucht, als Kriterium fuNr den Erwachsenenbevormundeten, den PfelegbeduNrftigen und den HilfsbeduNrftigen die ezur Erkenntnis der Sache erforderliche Einsicht entsprechend ihrer geistigen BeeintraNchtigungf zu bestimmen. Insoweit muss auch aus dogmatischer Sicht der Zusammenhang mit dem Begriff der WillensfaNhigkeit deutlich gemacht werden. In Zukunft moNchten wir uns der LoNsung dieser Aufgabe als einem internationalen gemeinsamen Forschungsthema widmen.

@@@Professor Sumio Okawa, Dekan der juristischen FakultaNt der Ritsumeikan UniversitaNt@@